Voraussetzung der Verfallsanordnung nach §§ 73, 73a StGB

Entscheidung des Bundesgerichtshofes
Für eine Verfallsanordnung nach den §§ 73, 73a StGB ist es erforderlich, dass im Urteil festgestellt wird, dass der Angeklagte die betreffenden Gegenstände durch eine von der Anklage erfasste und vom Tatrichter festgestellte Tat erlangt hat. → weiter lesen…

Bandenmäßige Steuerhehlerei; Zigarettenschmuggel

Nach der Enstcheidung des Bundesgerichtshofes vom 10. Mai 2007 in dem Verfahren 5 StR 87/07 sehen die Steuerstrafnormen der §§ 374, 373 AO keine bandenmäßige Steuerhehlerei vor.

Seine Entscheidung begründet das Gericht maßgeblich wie folgt:
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