Verjährte Straftat kann strafschärfend berücksichtigt werden

Entscheidung des Bundesgerichtshofs
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 18.08.2010 in dem Verfahren 2 StR 130/10 festgestellt, dass bei der Strafzumessung auch die Begehung einer verjährten Straftat strafschärfend berücksichtigt werden darf. → weiter lesen…