Das BAG hat sich in seinem Urteil vom 13. Juni 2006 in dem Verfahren 9 AZR 229/05 mit der Darlegungslast des schwerbehinderten Arbeitnehmers, der eine stufenweise Wiedereingliederung begehrt, befasst.
Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu unter anderem ausgeführt:
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