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	<title>Rechtsanwalt Strafrecht Joachim Sokolowski, Fachanwalt für Sozialrecht &#187; 2008</title>
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	<description>Kanzleiseiten zu Strafverteidigung und mehr: Anwalt bloggt</description>
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		<title>Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts wurde am 28.10.08 veröffentlicht und tritt am 1.11.2008 in Kraft</title>
		<link>http://www.sokolowski.org/sonstiges/das-gesetz-zur-modernisierung-des-gmbh-rechts-wurde-am-281008-veroffentlicht-und-tritt-am-1112008-in-kraft-2/411/</link>
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		<pubDate>Tue, 28 Oct 2008 13:08:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Joachim Sokolowski</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
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		<category><![CDATA[§ 5a GmbHG]]></category>
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		<description><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) wurde am 28.10.2008 im Bundesgesetzblatt Teil I Seiten 2026 ff veröffentlicht und tritt damit am 1. November 2008 in Kraft.</p> <p style="text-align: justify;">Das Gesetz soll die GmbH für den deutschen Mittelstand attraktiver machen. Insbesondere sollen Unternehmensgründungen erleichtert und beschleunigt werden. Des weiteren sollen die Nachteile der deutschen GmbH im Wettbewerb der Rechtsformen ausgeglichen Missbrauchsfälle im Zusammenhang mit der Rechtsform der GmbH bekämpft werden.</p> <p>Zu einzelnen Änderungen:</p> Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft nach § 5a GmbHG <p style="text-align: justify;">Es handelt sich nicht um eine neue Rechtsform, sondern um eine <a href="http://www.sokolowski.org/sonstiges/das-gesetz-zur-modernisierung-des-gmbh-rechts-wurde-am-281008-veroffentlicht-und-tritt-am-1112008-in-kraft-2/411/">weiter lesen...</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) wurde am 28.10.2008 im Bundesgesetzblatt Teil I Seiten 2026 ff veröffentlicht und tritt damit am 1. November 2008 in Kraft.<span id="more-411"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Das Gesetz soll die GmbH für den deutschen Mittelstand attraktiver machen. Insbesondere sollen Unternehmensgründungen erleichtert und beschleunigt werden. Des weiteren sollen die Nachteile der deutschen GmbH im Wettbewerb der Rechtsformen ausgeglichen Missbrauchsfälle im Zusammenhang mit der Rechtsform der GmbH bekämpft werden.</p>
<p>Zu einzelnen Änderungen:</p>
<ul>
<li>Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft nach <a href="http://dejure.org/gesetze/GmbHG/5a.html"  target="_blank" title="&sect; 5a GmbHG: Unternehmergesellschaft">§ 5a GmbHG</a><br />
<blockquote>
<p style="text-align: justify;">Es handelt sich nicht um eine neue Rechtsform, sondern um eine GmbH, die ohne bestimmtes Mindeststammkapital gegründet werden kann. Diese GmbH darf ihre Gewinne jedoch nicht voll ausschütten. Sie soll auf diese Weise das Mindeststammkapital der normalen GmbH nach und nach ansparen. Das Mindeststammkapital der normalen GmbH wird nicht herabgesetzt, es bleibt bei 25.000 Euro.</p>
</blockquote>
</li>
<li>Höhe der Stammeinlagen<br />
<blockquote>
<p style="text-align: justify;">Bislang musste die Stammeinlage mindestens 100 Euro betragen und durfte nur in Einheiten aufgeteilt werden, die durch 50 teilbar sind. Künftig muss jeder Geschäftsanteil nur noch auf einen Betrag von mindestens einem Euro lauten. Vorhandene Geschäftsanteile können künftig leichter gestückelt werden.</p>
</blockquote>
</li>
<li>Geschäftsanteile<br />
<blockquote>
<p style="text-align: justify;">Geschäftsanteile können künftig leichter aufgeteilt, zusammengelegt und übertragen werden.</p>
</blockquote>
</li>
<li>Sacheinlagen<br />
<blockquote>
<p style="text-align: justify;">Das Gesetz sieht vor, dass der Wert der geleisteten Sache auf die Bareinlageverpflichtung des Gesellschafters angerechnet wird. Die Anrechnung erfolgt erst nach Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister. Weiß ein Geschäftsführer von einer geplanten verdeckten Sacheinlage, so darf er in der Handelsregisteranmeldung nicht versichern, die Bareinlage sei erfüllt.</p>
</blockquote>
</li>
</ul>
<p>Weitere Einzelheiten sind <a href="http://www.bmj.de/enid/19cdce357cfb1562982937f508dc1219,0/Gesellschaftsrecht/Die_GmbH-Reform_ts.html" title="Bundesjustizministerium"  target="_blank">hier auf den Seiten des Bundesjustizministeriums</a></p>
<small style="text-color:#cccccc;">Copyright &copy; 2012 by <strong><a href="http://www.sokolowski.org" >Rechtsanwalt Strafrecht Joachim Sokolowski, Fachanwalt für Sozialrecht</a></strong> J. Sokolowski</small><hr/>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) im Bundestag beschlossen</title>
		<link>http://www.sokolowski.org/sozialrecht/krankenversicherung/gesetz-zur-weiterentwicklung-der-organisationsstrukturen-in-der-gesetzlichen-krankenversicherung-gkv-orgwg-im-bundestag-beschlossen/397/</link>
		<comments>http://www.sokolowski.org/sozialrecht/krankenversicherung/gesetz-zur-weiterentwicklung-der-organisationsstrukturen-in-der-gesetzlichen-krankenversicherung-gkv-orgwg-im-bundestag-beschlossen/397/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 19 Oct 2008 14:14:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Joachim Sokolowski</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[2008]]></category>
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		<category><![CDATA[SGB V]]></category>

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		<description><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Der Deutsche Bundestag hat am 17. Oktober 2009 das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) beschlossen.</p> <p style="text-align: justify;">Mit dem Gesetz sollen weitere Bereiche der sogenannten Gesundheitsreform umgesetzt werden. Der Gesundheitsfonds soll damit planmäßig zum 1. Januar 2009 eingeführt werden.</p> <p style="text-align: justify;">Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick:</p> <p style="text-align: justify;">Insolvenz Bislang sind nur Kassen unter Bundesaufsicht insolvenzfähig. Zum 1. Januar 2010 werden auch die Krankenkassen insolvenzfähig, die unter der Aufsicht der Länder stehen. Alle Kassen müssen ab diesem Zeitpunkt ihre Bücher nach einheitlichen und gleichen Vorschriften führen, die stärker an das Handelsgesetzbuch angepasst sind. <a href="http://www.sokolowski.org/sozialrecht/krankenversicherung/gesetz-zur-weiterentwicklung-der-organisationsstrukturen-in-der-gesetzlichen-krankenversicherung-gkv-orgwg-im-bundestag-beschlossen/397/">weiter lesen...</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Der Deutsche Bundestag hat am 17. Oktober 2009 das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) beschlossen.</p>
<p style="text-align: justify;">Mit dem Gesetz sollen weitere Bereiche der sogenannten Gesundheitsreform umgesetzt werden. Der Gesundheitsfonds soll damit planmäßig zum 1. Januar 2009 eingeführt werden.<span id="more-397"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick:</p>
<p style="text-align: justify;">Insolvenz<br />
Bislang sind nur Kassen unter Bundesaufsicht insolvenzfähig. Zum 1. Januar 2010 werden auch die Krankenkassen insolvenzfähig, die unter der Aufsicht der Länder stehen. Alle Kassen müssen ab diesem Zeitpunkt ihre Bücher nach einheitlichen und gleichen Vorschriften führen, die stärker an das Handelsgesetzbuch angepasst sind.
</p>
<p style="text-align: justify;">Die Krankenkassen werden verpflichtet, für ihre Versorgungszusagen an die Beschäftigten ein ausreichendes Deckungskapital im Zeitraum von längstens 40 Jahren zu bilden.</p>
<p style="text-align: justify;">Das GKV-OrgWG enthält Maßnahmen, um eine Insolvenz oder Schließung einer Kasse zu vermeiden. Dazu gehören freiwillige vertragliche Regelungen über Finanzhilfen innerhalb der Krankenkassen der Kassenart und finanzielle Hilfen zu Fusionen durch den Spitzenverband.</p>
<p style="text-align: justify;">Enterale Ernährung<br />
Der Leistungsanspruch auf enterale Ernährung wird präzisiert. Der Gemeinsame Bundesausschuss erhält den Auftrag, eine neue Liste der verordnungsfähigen Produkte zur enteralen Ernährung zu erstellen. Damit wird klargestellt, welche Produkte unter welchen Voraussetzungen von dem Arzt verordnet werden können. Bis diese Liste fertig ist, besteht der Leistungsanspruch auf enterale Ernährung wie bisher.</p>
<p style="text-align: justify;">Hilfsmittelversorgung<br />
Im Hilfsmittelbereich solldie Kontinuität der Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln auf hohem Qualitätsniveau gesichert werden. So wird es künftig Empfehlungen geben, wann Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich sinnvoll sind. Außerdem wird klargestellt, dass die Krankenkassen nicht um jeden Preis ausschreiben müssen.</p>
<p style="text-align: justify;">Altersgrenze für Ärztinnen und Ärzte<br />
Die Altersgrenze für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte wird aufgehoben. Künftig können Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten auch nach Vollendung des 68. Lebensjahres ärztlich tätig sein.</p>
<p style="text-align: justify;">Quoten für psychotherapeutisch tätige Leistungserbringer<br />
Die Mindestquote für überwiegend oder ausschließlich psychotherapeutisch tätige Ärztinnen und Ärzte wird auf 25 Prozent festgelegt.</p>
<p style="text-align: justify;">Hausarztzentrierte Versorgung<br />
Den Krankenkassen wird eine Frist bis zum 30. Juni 2009 gesetzt, um Verträge mit Gemeinschaften zu schließen, die mindestens die Hälfte der an der hausärztlichen Versorgung teilnehmenden Hausärzte vertreten. Damit wird das eigenständige Verhandlungsmandat von Hausärzten bei der hausarztzentrierten Versorgung gestärkt.</p>
<p style="text-align: justify;">Konvergenz<br />
Das Gesetz sieht vor, dass Krankenkassen in Ländern mit bisher überdurchschnittlichen Beitragseinnahmen und Ausgaben in einer Übergangsphase zusätzliche Mittel aus dem Gesundheitsfonds erhalten. Diese Mittel sollen aus der Liquiditätsreserve des Fonds finanziert werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Neuregelung der Vergabebestimmungen<br />
Für Einzelverträge der gesetzlichen Krankenkassen gilt in Zukunft das materielle Vergaberecht. Je nach Ausgestaltung sind die Krankenkassen damit verpflichtet, die Verträge europaweit auszuschreiben. Die vergaberechtliche Nachprüfung erfolgt vor den Vergabekammern, die gerichtliche Überprüfung vor den Landessozialgerichten. Durch diese eindeutigen Regelungen werden Unklarheiten beseitigt, die den Abschluss sinnvoller Verträge (z. B. Arzneimittel-Rabattverträge), die zur Verbesserung der Versorgung der Versicherten beitragen, behindert haben.
</p>
<p style="text-align: justify;">Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.</p>
<p style="text-align: justify;">Quelle und weitere Infos unter: <a href="http://www.bmg.bund.de"  target="_blank">www.bmg.bund.de</a></p>
<small style="text-color:#cccccc;">Copyright &copy; 2012 by <strong><a href="http://www.sokolowski.org" >Rechtsanwalt Strafrecht Joachim Sokolowski, Fachanwalt für Sozialrecht</a></strong> J. Sokolowski</small><hr/>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Geldwäschebekämpfungsänderungsgesetz</title>
		<link>http://www.sokolowski.org/strafrecht/geldwaschebekampfungsanderungsgesetz/363/</link>
		<comments>http://www.sokolowski.org/strafrecht/geldwaschebekampfungsanderungsgesetz/363/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 18 Jul 2008 06:20:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Joachim Sokolowski</dc:creator>
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		<description><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages hat sich am 18. Juni 2008 für die Verabschiedung des Geldwäschebekämpfungsänderungsgesetzes ((BT 16/9038), kann hier auf den Seiten des Bundestages abgerufen werden) in der durch einen Koalitionsantrag geänderten Fassung ausgesprochen.</p> <p></p> <p style="text-align: justify;">Mit dem Gesetz sollen zwei EU-Richtlinien umgesetzt werden, die die Grundlagen für die nationale Gesetzgebung umstrukturieren und erweitern. Vorgesehen ist, durch Neufassung des Geldwäschegesetzes und durch Änderung des Kreditwesengesetzes und des Versicherungsaufsichtsgesetzes die zur Geldwäschebekämpfung entwickelten Instrumente auch auf die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung zu erstrecken. Quelle: Bundestag</p> Copyright &#169; 2012 by Rechtsanwalt Strafrecht Joachim Sokolowski, Fachanwalt für Sozialrecht J. Sokolowski]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages hat sich am 18. Juni 2008 für die Verabschiedung des Geldwäschebekämpfungsänderungsgesetzes <a target="_blank" href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/090/1609038.pdf" >((BT 16/9038), kann hier auf den Seiten des Bundestages abgerufen werden) </a>in der durch einen Koalitionsantrag geänderten Fassung ausgesprochen.</p>
<p><span id="more-363"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Mit dem Gesetz sollen zwei EU-Richtlinien umgesetzt werden, die die Grundlagen für die nationale Gesetzgebung umstrukturieren und erweitern. Vorgesehen ist, durch Neufassung des Geldwäschegesetzes und durch Änderung des Kreditwesengesetzes und des Versicherungsaufsichtsgesetzes die zur Geldwäschebekämpfung entwickelten Instrumente auch auf die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung zu erstrecken.<br />
Quelle: <a target="_blank" href="http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_178/03.html" >Bundestag</a></p>
<small style="text-color:#cccccc;">Copyright &copy; 2012 by <strong><a href="http://www.sokolowski.org" >Rechtsanwalt Strafrecht Joachim Sokolowski, Fachanwalt für Sozialrecht</a></strong> J. Sokolowski</small><hr/>]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Gesetz zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornografie</title>
		<link>http://www.sokolowski.org/strafrecht/gesetz-zur-bekampfung-der-sexuellen-ausbeutung-von-kindern-und-der-kinderpornografie/365/</link>
		<comments>http://www.sokolowski.org/strafrecht/gesetz-zur-bekampfung-der-sexuellen-ausbeutung-von-kindern-und-der-kinderpornografie/365/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 14 Jul 2008 15:22:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Joachim Sokolowski</dc:creator>
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		<description><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Der Deutsche Bundestag hat am 20.Juni 2008 das Gesetz zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornografie verabschiedet. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung durch den Bundesrat und wird voraussichtlich noch im Sommer 2008 in Kraft treten. Das Gesetz soll Kinder und Jugendliche besser vor einem Abgleiten in die Prostitution schützen. Gleichzeitig sieht das Gesetz Veränderungen bei der Verfolgung von Kinder- und Jugendpornografie vor.</p> <p style="text-align: justify;">Ein Schwerpunkt des Gesetzes liegt darin, künftig auch Sechzehn- und Siebzehnjährige davor zu schützen, dass sie entweder durch das Ausnutzen einer Zwangslage oder gegen Entgelt zu sexuellen Handlungen motiviert und <a href="http://www.sokolowski.org/strafrecht/gesetz-zur-bekampfung-der-sexuellen-ausbeutung-von-kindern-und-der-kinderpornografie/365/">weiter lesen...</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Der Deutsche Bundestag hat am 20.Juni 2008 das Gesetz zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornografie verabschiedet. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung durch den Bundesrat und wird voraussichtlich noch im Sommer 2008 in Kraft treten.<br />
<span id="more-365"></span><br />
Das Gesetz soll Kinder und Jugendliche besser vor einem Abgleiten in die Prostitution schützen. Gleichzeitig sieht das Gesetz Veränderungen bei der Verfolgung von Kinder- und Jugendpornografie vor.</p>
<p style="text-align: justify;">Ein Schwerpunkt des Gesetzes liegt darin, künftig auch Sechzehn- und Siebzehnjährige davor zu schützen, dass sie entweder durch das Ausnutzen einer Zwangslage oder gegen Entgelt zu sexuellen Handlungen motiviert und dadurch von &#8220;Kunden&#8221; in die Prostitution getrieben werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Änderungen beruhen größtenteils auf Vorgaben des EU-Rahmenbeschlusses zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornografie. Danach müssen alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Vornahme sexueller Handlungen mit einem Kind unter Strafe stellen, soweit Geld oder sonstige Vergütungen oder Gegenleistungen dafür geboten werden, dass sich das Kind an den sexuellen Handlungen beteiligt. Weiterhin müssen Herstellung, Vertrieb, Verbreitung, Weitergabe, Anbieten oder sonstiges Zugänglichmachen sowie Erwerb und Besitz von Kinderpornografie strafbar gestellt werden. Dabei versteht der Rahmenbeschluss in Einklang mit internationalem Recht unter einem Kind Personen unter 18 Jahren. Der Gesetzgeber war daher verpflichtet, im Bereich des Sexualstrafrechts bei den Altersgrenzen entsprechende Änderungen vorzunehmen. Dabei verwendet das Gesetz für Altersgruppe der 14 – 18-Jährigen den im deutschen Strafrecht üblichen Begriff des „Jugendlichen“, als „Kinder“ gelten weiterhin Personen unter vierzehn Jahren.</p>
<p style="text-align: justify;">Zu den Änderungen im Einzelnen:</p>
<p style="text-align: justify;">I. Sexueller Missbrauch</p>
<p style="text-align: justify;">1. Änderung des Opferalters<br />
Im Bereich des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen ist bislang die Vornahme sexueller Handlungen gegen Entgelt oder unter Ausnutzung einer Zwangslage nur strafbar, wenn das Opfer jünger als sechzehn Jahre ist. Dies ändert das Gesetz, indem es das Schutzalter von sechzehn auf achtzehn Jahre erhöht.</p>
<p style="text-align: justify;">Nach den Vorgaben des Rahmenbeschlusses wäre Deutschland nur zu einer Erhöhung des Opferalters beim sexuellen Missbrauch gegen Entgelt verpflichtet. Da Jugendliche zwischen sechzehn und achtzehn, die Opfer eines sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung einer Zwangslage werden, mindestens genauso schützenswert sind, sieht das Gesetz eine Erhöhung des Schutzalters auch für diese Fallvariante vor, um Wertungswidersprüche zu vermeiden.</p>
<p style="text-align: justify;">2. Änderung des Täteralters<br />
Auch auf der Täterseite enthält das Gesetz Änderungen bei der Altersgrenze. Bislang können sich nur Personen über achtzehn Jahren wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen strafbar machen. Wird eine Zwangslage ausgenutzt, kann künftig jeder, der das Strafmündigkeitsalter von vierzehn Jahren erreicht hat, wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen bestraft werden. Nur für diese Fallvariante sieht das Gesetz die Herabsetzung des Täteralters von bislang achtzehn auf vierzehn Jahre vor, da die Ausnutzung der Zwangslage durch einen Jugendlichen nicht weniger strafwürdig sei als durch einen Erwachsenen.<br />
Eine Zwangslage kann beispielsweise bestehen, wenn das Opfer drogenabhängig oder obdachlos ist. Auch Personen unter achtzehn können in der Lage sein, eine solche Notsituation zu beseitigen. Denn entscheidend für die Überlegenheit des Täters ist nicht, dass der Täter älter ist als das Opfer, sondern vielmehr der Umstand, dass der Täter sein Opfer unter Druck setzt und es sich daher sexuellen Gegenleistungen nicht ohne Weiteres entziehen kann. Dem jugendlichen Alter des Täters wird dadurch Rechnung getragen, dass seine Tat nach Jugendstrafrecht beurteilt wird.</p>
<p style="text-align: justify;">Für die Fälle des sexuellen Missbrauchs gegen Entgelt bleibt es dabei, dass Jugendliche sich nicht strafbar machen können.</p>
<p style="text-align: justify;">II. Kinder- und Jugendpornografie</p>
<p style="text-align: justify;">Im Bereich der Kinder- und Jugendpornografie werden die Vorgaben des Rahmenbeschlusses umgesetzt, indem in einem neuen Straftatbestand künftig pornografische Schriften unter Strafe gestellt werden, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen zwischen vierzehn und achtzehn Jahren (Jugendliche) zum Gegenstand haben. Die Vorschrift entspricht im Wesentlichen der bereits geltenden Rechtslage zur Kinderpornografie, die Opfer unter vierzehn Jahren erfasst. Um dem verminderten Unrechtsgehalt sexueller Handlungen zwischen Jugendlichen Rechnung zu tragen, sind die Strafdrohungen für die Jugendpornografie entsprechend niedriger.</p>
<p style="text-align: justify;">Strafbar ist künftig vor allem das Verbreiten jugendpornografischer Schriften, ebenso deren Besitz, sofern echte Jugendliche dargestellt werden. Dagegen bleibt der Besitz von fiktiver Jugendpornografie (z. B. Computeranimationen) und von pornografischen Abbildungen von Erwachsenen, die lediglich so aussehen wie Jugendliche (sog. Scheinjugendliche), weiterhin straflos.</p>
<p style="text-align: justify;">Stets muss es sich bei den Schriften aber tatsächlich um Pornografie handeln. Die Rechtsprechung verlangt dafür die „vergröbernde Darstellung des Sexuallebens unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge“. Ein schlichtes Nacktfoto fällt daher nicht unter den Begriff der Pornografie. Stellt eine 15-Jährige ein solches Foto ins Internet oder gibt es sonst an andere Personen weiter, macht sie sich nicht strafbar. Auch Bikini-Fotos oder „Lovestories“ in Jugendzeitschriften sind keine Pornographie, so dass entsprechende Veröffentlichungen nach wie vor keine Straftat darstellen.</p>
<p style="text-align: justify;">Selbst wenn es sich um Jugendpornografie handelt, stellt das Gesetz klar, dass das Herstellen ohne Verbreitungsabsicht und der Besitz solcher Schriften straflos bleiben, wenn die dargestellte Person eingewilligt hat.</p>
<p style="text-align: justify;">Quelle: <a href="http://www.bmj.de/enid/69a71c07600b39719f42c93b9a2a37ad,0576416d6f6465092d09093a09636f6e5f6964092d0935323239/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html"  target="_blank">Bundesjustizministerium</a></p>
<small style="text-color:#cccccc;">Copyright &copy; 2012 by <strong><a href="http://www.sokolowski.org" >Rechtsanwalt Strafrecht Joachim Sokolowski, Fachanwalt für Sozialrecht</a></strong> J. Sokolowski</small><hr/>]]></content:encoded>
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		<title>Europaweite Ahndung von Verkehrsdelikten</title>
		<link>http://www.sokolowski.org/strafrecht/europaweite-ahndung-von-verkehrsdelikten/366/</link>
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		<pubDate>Mon, 14 Jul 2008 06:29:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Joachim Sokolowski</dc:creator>
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		<description><![CDATA[<p>Der Bundesrat hat am 04. Juli 2008 Stellung zu einem europäischen Richtlinienvorschlag zur europaweiten Verfolgung von bestimmten Verkehrsdelikten genommen. Geplant ist, Geschwindigkeitsübertretungen, Trunkenheit im Straßenverkehr, Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes und Rotlichtverstöße grenzüberschreitend zu verfolgen. Ein elektronisches Verfahren für den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten soll der Ermittlung des Fahrzeughalters dienen. Der Bundesrat teilte die Auffassung der Kommission, die Durchsetzung der geltenden Rechtsvorschriften auch bei ausländischen Fahrern sei ein besonders wirksames Instrument zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Eine Notwendigkeit für den geplanten europaweiten multilateralen Halterdatenaustausch bestehe allerdings nur dann, wenn den inländischen Behörden ausschließlich das Kennzeichen vorliegt. Ist die Identität des Fahrers bekannt, erübrigt <a href="http://www.sokolowski.org/strafrecht/europaweite-ahndung-von-verkehrsdelikten/366/">weiter lesen...</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat hat am 04. Juli 2008 Stellung zu einem europäischen Richtlinienvorschlag zur europaweiten Verfolgung von bestimmten Verkehrsdelikten genommen. Geplant ist, Geschwindigkeitsübertretungen, Trunkenheit im Straßenverkehr, Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes und Rotlichtverstöße grenzüberschreitend zu verfolgen. Ein elektronisches Verfahren für den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten soll der Ermittlung des Fahrzeughalters dienen.<span id="more-366"></span><br />
Der Bundesrat teilte die Auffassung der Kommission, die Durchsetzung der geltenden Rechtsvorschriften auch bei ausländischen Fahrern sei ein besonders wirksames Instrument zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.<br />
Eine Notwendigkeit für den geplanten europaweiten multilateralen Halterdatenaustausch bestehe allerdings nur dann, wenn den inländischen Behörden ausschließlich das Kennzeichen vorliegt. Ist die Identität des Fahrers bekannt, erübrigt sich der Datenaustausch. Sinnvoll sei er daher nur bei Geschwindigkeits- und Abstands-, Gurtpflicht- und Rotlichtverstößen. Der Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten solle jeweils über eine zentrale nationale Kopfstelle &#8211; in Deutschland das Kraftfahrzeugbundesamt &#8211; erfolgen.<br />
Außerdem sollte vorrangig nicht der Halter, sondern der verantwortliche Fahrer ermittelt werden. Die grundsätzliche Halterhaftung ohne Beachtung des Opportunitätsprinzips lehnt der Bundesrat ab &#8211; sie stehe nicht im Einklang mit dem Recht auf ein faires Verfahren.<br />
Ebenfalls keine Notwendigkeit bestehe für den vorgeschlagenen europaeinheitlichen Deliktsbescheid. Schon jetzt könne zum Beispiel ein Bußgeldbescheid europaweit zugestellt werden.<br />
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Erleichterung der grenzübergreifenden Durchsetzung von Verkehrssicherheitsvorschriften<br />
Bundesrats Drucksache 230/08 (Beschluss) Quelle: <a href="http://www.bundesrat.de/DE/presse/pm/2008/099-2008.html"  target="_blank"> Bundesrat</a></p>
<small style="text-color:#cccccc;">Copyright &copy; 2012 by <strong><a href="http://www.sokolowski.org" >Rechtsanwalt Strafrecht Joachim Sokolowski, Fachanwalt für Sozialrecht</a></strong> J. Sokolowski</small><hr/>]]></content:encoded>
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		<title>Geschwindigkeitskontrollen in Frankfurt Main 14. bis 18. Juli 2008</title>
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		<pubDate>Sun, 13 Jul 2008 00:12:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Joachim Sokolowski</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Verkehr]]></category>
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		<description><![CDATA[<p>Für die Zeit vom 14. bis zum 18. Juli 2008 hat die Polizei für das Frankfurter Stadtgebiet an folgenden Stellen Geschwindigkeitskontrollen angekündigt:</p> <p>14.07.2008</p> BAB 648 Obermainanlage Mainzer Landstraße AK Ffm Kapitän-Lehmann-Straße Babenhäuser Landstraße <p>15.07.2008</p> Hanauer Landstraße Obermainanlage Königsteiner Str. BAB 648 Karl-Benz-Straße Miquelallee <p>16.07.2008</p> Kapitän-Lehmann-Straße Isenburger Schneise AK Frankfurt Königsteiner Straße BAB 648 Babenhäuser Landstraße <p>17.07.2008</p> Mainzer Landstraße Königsteiner Straße Miquelallee AK Frankfurt Obermainanlage Babenhäuser Landstraße <p>18.07.2008</p> Hanauer Landstraße. Kapitän-Lehmann-Straße Isenburger Schneise AK Frankfurt Karl-Benz-Straße Hanauer Landstraße <p>Es kann natürlich nicht ausgeschlossen werden, dass (auch) an anderer Stelle kontrolliert wird </p> Copyright &#169; 2012 by Rechtsanwalt Strafrecht Joachim Sokolowski, Fachanwalt <a href="http://www.sokolowski.org/strafrecht/verkehrsstrafrecht/geschwindigkeitskontrollen-in-frankfurt-main-14-bis-18-juli-2008/362/">weiter lesen...</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Für die Zeit vom 14. bis zum 18. Juli 2008 hat die Polizei für das Frankfurter Stadtgebiet an folgenden Stellen Geschwindigkeitskontrollen angekündigt:<span id="more-362"></span></p>
<p>14.07.2008</p>
<ul>
<li> BAB 648</li>
<li> Obermainanlage</li>
<li> Mainzer Landstraße</li>
<li> AK Ffm</li>
<li> Kapitän-Lehmann-Straße</li>
<li> Babenhäuser Landstraße</li>
</ul>
<p>15.07.2008</p>
<ul>
<li> Hanauer Landstraße</li>
<li>Obermainanlage</li>
<li>Königsteiner Str. BAB 648</li>
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<li>Miquelallee</li>
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<p>16.07.2008</p>
<ul>
<li>Kapitän-Lehmann-Straße</li>
<li>Isenburger Schneise</li>
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<li>BAB 648</li>
<li> Babenhäuser Landstraße</li>
</ul>
<p>17.07.2008</p>
<ul>
<li>Mainzer Landstraße</li>
<li>Königsteiner Straße</li>
<li>Miquelallee</li>
<li>AK Frankfurt</li>
<li>Obermainanlage</li>
<li>Babenhäuser Landstraße</li>
</ul>
<p>18.07.2008</p>
<ul>
<li> Hanauer Landstraße.</li>
<li>Kapitän-Lehmann-Straße</li>
<li>Isenburger Schneise</li>
<li>AK Frankfurt</li>
<li>Karl-Benz-Straße</li>
<li>Hanauer Landstraße</li>
</ul>
<p>Es kann natürlich nicht ausgeschlossen werden, dass (auch) an anderer Stelle kontrolliert wird <img src='http://www.sokolowski.org/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';)' class='wp-smiley' /> </p>
<small style="text-color:#cccccc;">Copyright &copy; 2012 by <strong><a href="http://www.sokolowski.org" >Rechtsanwalt Strafrecht Joachim Sokolowski, Fachanwalt für Sozialrecht</a></strong> J. Sokolowski</small><hr/>]]></content:encoded>
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		<title>Rechtsdienstleistungsgesetz RDG ist am 1. Juli 2008 in Kraft getreten</title>
		<link>http://www.sokolowski.org/sonstiges/rechtsdienstleistungsgesetz-rdg-ist-am-1-juli-2008-in-kraft-getreten/361/</link>
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		<pubDate>Sat, 12 Jul 2008 13:32:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Joachim Sokolowski</dc:creator>
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		<description><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) ist am 1. 07.2008 in Kraft getreten. Es sieht Neuregelungen im Bereich der Rechtsberatung vor.</p> <p></p> <p style="text-align: justify;">Es bleibt zwar auch in Zukunft bei dem Grundsatz, dass die Vertretung vor Gericht ebenso wie die umfassende außergerichtliche Beratung in die Hände der Anwältinnen und Anwälte gehört. Öffnungen sieht das RDG gegenüber dem geltenden Rechtsberatungsgesetz jedoch bei der unentgeltlichen, altruistischen Rechtsberatung vor, die grundsätzlich freigegeben wird. Für die Rechtsberatung im Familien- und Freundeskreis gelten dabei keinerlei gesetzlichen Vorgaben; karitative Einrichtungen, Verbraucherberatungsstellen oder Mieterbund müssen gewährleisten, dass sie Rechtsdienstleistungen nur durch oder unter Anleitung eines Volljuristen erbringen.</p> <a href="http://www.sokolowski.org/sonstiges/rechtsdienstleistungsgesetz-rdg-ist-am-1-juli-2008-in-kraft-getreten/361/">weiter lesen...</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) ist am 1. 07.2008 in Kraft getreten. Es sieht Neuregelungen im Bereich der Rechtsberatung vor.</p>
<p><span id="more-361"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Es bleibt zwar auch in Zukunft bei dem Grundsatz, dass die Vertretung vor Gericht ebenso wie die umfassende außergerichtliche Beratung in die Hände der Anwältinnen und Anwälte gehört. Öffnungen sieht das RDG gegenüber dem geltenden Rechtsberatungsgesetz jedoch bei der unentgeltlichen, altruistischen Rechtsberatung vor, die grundsätzlich freigegeben wird. Für die Rechtsberatung im Familien- und Freundeskreis gelten dabei keinerlei gesetzlichen Vorgaben; karitative Einrichtungen, Verbraucherberatungsstellen oder Mieterbund müssen gewährleisten, dass sie Rechtsdienstleistungen nur durch oder unter Anleitung eines Volljuristen erbringen.</p>
<p style="text-align: justify;">Auch Nichtanwälte dürfen künftig im Zusammenhang mit einer anderen wirtschaftlichen Tätigkeit juristische Nebenleistungen erbringen. So dürfen zum Beispiel Architekten im Rahmen von Planungsleistungen ihre Auftraggeber bei damit zusammenhängenden baurechtlichen Fragen beraten.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Eckpunkte des neuen RDG im Einzelnen:</p>
<p style="text-align: justify;">1. Rechtsberatungserlaubnis<br />
Wer umfassend rechtlich beraten will, muss Volljurist sein &#8211; d. h. er muss beide juristischen Staatsexamen bestanden haben. Darüber hinaus muss er als Rechtsanwalt zugelassen sein.<br />
Dem Anliegen der Diplomjuristen, die an den Fachhochschulen ursprünglich mit dem Ziel einer abhängigen Beschäftigung in Verwaltung oder Wirtschaft ausgebildet wurden, auch selbständig tätig werden zu können, trägt das Gesetz allerdings in gewissem Umfang Rechnung. Durch die Neuausrichtung des Begriffs der Rechtsdienstleistung und die Erweiterung der zulässigen Nebenleistungen gibt es auch für Diplomjuristen ein neues Betätigungsfeld.</p>
<p style="text-align: justify;">2. Das RDG gilt nur für den außergerichtlichen Bereich und reglementiert nur noch Fälle echter Rechtsanwendung<br />
Das bislang geltende Rechtsberatungsgesetz unterstellte nach seinem Wortlaut jede Erledigung fremder Rechtsangelegenheiten dem gesetzlichen Erlaubnisvorbehalt. Das führte dazu, dass all diese Tätigkeiten grundsätzlich nur durch Rechtsanwälte oder durch andere Personen mit einer besonderen Erlaubnis zur Rechtsberatung erbracht werden durften. Das alte Gesetz verwendete daneben auch die Begriffe Rechtsberatung, Rechtsbetreuung und Rechtsbesorgung, ohne diese Begriffe näher einzugrenzen. Das RDG ersetzt diese Begriffsvielfalt durch den einheitlichen, in <a href="http://dejure.org/gesetze/RDG/2.html"  target="_blank" title="&sect; 2 RDG: Begriff der Rechtsdienstleistung">§ 2 Abs. 1 RDG</a> definierten Begriff der Rechtsdienstleistung:</p>
<p style="text-align: justify;"><em> Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.</em></p>
<p style="text-align: justify;">In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind nur noch die Fälle echter Rechtsanwendung allein dem Anwalt vorbehalten. Tätigkeiten, die sich im Auffinden, der Lektüre, der Wiedergabe und der bloßen schematischen Anwendung von Rechtsnormen erschöpfen, sollen dagegen keine Rechtsdienstleistungen sein. Dies betrifft etwa</p>
<p style="text-align: justify;">* die allgemeine Aufklärung über rechtliche Hintergründe<br />
* die Geltendmachung unstreitiger Ansprüche<br />
* die Mitwirkung bei einem Vertragsschluss oder einer Vertragskündigung</p>
<p style="text-align: justify;">Jedoch liegt eine Rechtsdienstleistung nicht erst dann vor, wenn eine umfassende oder besonders tiefgehende juristische Prüfung erforderlich wird. Bereits die juristische Prüfung einfacher Sachverhalte eröffnet den Anwendungsbereich des RDG. In diesen Fällen kann die Rechtsprüfung nur dann durch Nichtanwälte erfolgen, wenn es sich um eine nach <a href="http://dejure.org/gesetze/RDG/5.html"  target="_blank" title="&sect; 5 RDG: Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen T&auml;tigkeit">§ 5 RDG</a> zulässige Nebenleistung handelt.</p>
<p style="text-align: justify;">3. Das RDG erlaubt allen Berufsgruppen Rechtsdienstleistungen als Nebenleistungen<br />
Um den geänderten Anforderungen des Wirtschaftslebens gerecht zu werden, erweitert <a href="http://dejure.org/gesetze/RDG/5.html"  target="_blank" title="&sect; 5 RDG: Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen T&auml;tigkeit">§ 5 Abs. 1 RDG</a> die Möglichkeit, im Zusammenhang mit einer anderen beruflichen Tätigkeit Rechtsdienstleistungen zu erbringen.</p>
<p style="text-align: justify;">Rechtsdienstleistungen sind künftig immer dann zulässig, wenn sie als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehören.</p>
<p style="text-align: justify;">Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit eine zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehörige Nebenleistung darstellt. Die Rechtsdienstleistung darf also nach ihrem Gewicht und ihrer Bedeutung nicht im Mittelpunkt des Leistungsangebots stehen und muss zum jeweiligen Berufsbild gehören.</p>
<p style="text-align: justify;">4. Das RDG erlaubt unentgeltliche Rechtsdienstleistungen<br />
<a href="http://dejure.org/gesetze/RDG/6.html"  target="_blank" title="&sect; 6 RDG: Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen">§ 6 RDG</a> erklärt die unentgeltliche Rechtsdienstleistung grundsätzlich für zulässig:</p>
<p style="text-align: justify;">Rechtsdienstleistungen, die nicht im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Tätigkeit stehen, sollen künftig erlaubt sein.</p>
<p style="text-align: justify;">Das betrifft einerseits die Rechtsberatung im Familien- und Freundeskreis und begünstigt andererseits die altruistische, karitative Rechtsberatung. Der Begriff der Unentgeltlichkeit wird enger als im Bürgerlichen Recht definiert. „Kostenlose“ Serviceangebote (etwa die von einer Bank für den &#8211; potentiellen &#8211; Kunden kostenlos und unverbindlich angebotene Testamentsberatung) sind danach nicht unentgeltlich im Sinne des RDG, weil sie im Zusammenhang mit dem entgeltlichen Geschäft stehen, für das geworben werden soll.</p>
<p style="text-align: justify;">Werden z. B. in einem Verein oder in sozialen Einrichtungen unentgeltlich Rechtsdienstleistungen angeboten, muss die Qualität der Rechtsdienstleistung dadurch sicher gestellt sein, dass eine juristisch qualifizierte Person daran beteiligt wird. Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass die Rechtsdienstleistung unter Anleitung einer Person erbracht wird, die beide Staatsexamen bestanden hat. Die vor Ort beratende Person muss entsprechend geschult und fortgebildet werden, zudem muss die Möglichkeit bestehen, zur Not in einem konkreten Fall auf die besonderen juristischen Kenntnisse der anleitenden Person zurückgreifen zu können.<br />
Zum Schutz der Rechtsuchenden ist es möglich, Personen oder Einrichtungen, die außerhalb des Familien- und Bekanntenkreises dauerhaft unqualifizierten Rechtsrat erteilen, die unentgeltliche Rechtsdienstleistung zu untersagen.</p>
<p style="text-align: justify;">5. Das RDG ermöglicht allen Vereinen die rechtliche Beratung ihrer Mitglieder<br />
Während nach bislang geltendem Recht nur berufsständische und berufsstandsähnliche Vereinigungen ihre Mitglieder rechtlich beraten durften, ist dies künftig grundsätzlich nach <a href="http://dejure.org/gesetze/RDG/7.html"  target="_blank" title="&sect; 7 RDG: Berufs&shy; und Interessenvereinigungen, Genossenschaften">§ 7 RDG</a> jeder Vereinigung erlaubt. Dies betrifft etwa die großen Mitgliedervereine wie beispielsweise Automobilclubs.</p>
<p style="text-align: justify;">Allerdings dürfen die Rechtsdienstleistungen auch weiterhin nicht Hauptzweck einer Vereinigung sein. Außerdem muss eine sachgerechte Mitgliederberatung gewährleistet sein. Dies wird vor allem dadurch sicher gestellt , dass eine juristisch qualifizierte Person an der Beratung beteiligt sein und die Institution personell, sachlich und finanziell angemessen ausgestattet sein muss. Auch Vereinen, die dauerhaft unqualifizierten Rechtsrat erteilen, kann die weitere Erbringung von Rechtsdienstleistungen untersagt werden.</p>
<p style="text-align: justify;">6. Das RDG reglementiert nur das Forderungsinkasso und nicht den Forderungskauf<br />
Wie bisher fällt das gesamte klassische Inkassogeschäft unter den gesetzlichen Erlaubnisvorbehalt. Will also jemand eine Forderung nur zur Einziehung erwerben, ohne das wirtschaftliche Risiko zu übernehmen (Forderungsinkasso), muss er sich bei der Landesjustizverwaltung registrieren lassen. Der Vollerwerb einer Forderung (Forderungskauf) ist demgegenüber auch ohne eine Inkassoregistrierung zulässig. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass Forderungen gerade im heutigen Wirtschaftsleben schnell und leicht übertragbar sein und grundsätzlich auch als Refinanzierungsinstrument zur Verfügung stehen müssen.</p>
<p style="text-align: justify;">Einem besonderen Schutzbedürfnis des Schuldners wird dabei durch die gesetzliche Regelung von Zustimmungserfordernissen Rechnung getragen, wie sie das neue Recht nunmehr auch zur Abtretbarkeit anwaltlicher Honorarforderungen vorsieht. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können ihre Honorarforderungen zu Einziehungszwecken abtreten oder an Dritte veräußern, wenn der Mandant der Abtretung nach vorheriger Aufklärung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Damit können künftig nach dem Vorbild der ärztlichen und zahnärztlichen Verrechnungsstellen auch anwaltliche Verrechnungsstellen tätig werden.</p>
<p style="text-align: justify;">7. Die Regelungen über die Prozessvertretung vor Gericht werden in allen Verfahrensordnungen aneinander angeglichen<br />
Anders als das Rechtsberatungsgesetz beschränkt sich das RDG auf die außergerichtlichen Rechtsdienstleistungen. Daher werden die einzelnen Verfahrensordnungen (ZPO, FGG, ArbGG, VwGO, SGG, FGO) um Regelungen darüber ergänzt, wer wen in welchen gerichtlichen Verfahren vertreten kann. Zu diesem Zweck werden die bisher uneinheitlichen Vorschriften der einzelnen Verfahrensordnungen einander so weit wie möglich angeglichen.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Vertretungsbefugnis im Zivil-, Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs- und Finanzgerichtsprozess wird dabei nicht in demselben Umfang freigegeben wie bei der außergerichtlichen Rechtsdienstleistung. Die Kenntnisse, die erforderlich sind, um einen Gerichtsprozess sachgerecht zu führen, sowie der Schutz der Gerichte erfordern und rechtfertigen stärkere Einschränkungen als im außergerichtlichen Bereich.</p>
<p style="text-align: justify;">Unverändert muss sich ein Mandat in bestimmten Gerichtsverfahren (z. B. vor den Bundesgerichten, in den meisten Berufungsverfahren, in zivilrechtlichen Prozessen vor dem Landgericht und in bestimmten familiengerichtlichen Verfahren) durch einen Anwalt vertreten lassen.</p>
<p style="text-align: justify;">Die entgeltliche professionelle Vertretung soll grundsätzlich weiterhin durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erfolgen. Wer andere beruflich vor Gericht vertritt, muss zum Schutz des Vertretenen bestimmten Qualifikationsanforderungen genügen. Deshalb lässt die gesetzliche Neuregelung in allen Gerichtsverfahren, in denen kein Anwaltszwang besteht, neben der Vertretung durch Rechtsanwälte grundsätzlich nur die Vertretung</p>
<p style="text-align: justify;">* durch Beschäftigte der Prozesspartei,<br />
* durch unentgeltlich tätige Familienangehörige der Prozesspartei,<br />
* durch unentgeltlich tätige Volljuristen oder<br />
* durch unentgeltlich tätige Streitgenossen</p>
<p style="text-align: justify;">zu. Registrierte Inkassounternehmen dürfen künftig das gerichtliche Mahnverfahren betreiben; ihre Vergütung für die Tätigkeit im gerichtlichen Verfahren ist dabei zum Schutz der Schuldner nur bis zu einem Betrag von 25,00 EUR erstattungsfähig. Personen, die nach den neuen Regelungen nicht zur Prozessvertretung zugelassen sind, können vom Gericht künftig als Beistand in der Gerichtsverhandlung zugelassen werden, wenn hierfür ein Bedürfnis besteht.</p>
<p style="text-align: justify;">In steuerrechtlichen Angelegenheiten bleiben die Angehörigen der steuerberatenden Berufe vertretungsbefugt. Auch die bereits nach bislang geltendem Recht bestehenden Vertretungsbefugnisse für Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, Sozialverbände und Rentenberater werden übernommen. Im arbeitsgerichtlichen Verfahren werden die Befugnisse der Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften auf die Vertretung vor dem Bundesarbeitsgericht ausgeweitet.</p>
<p style="text-align: justify;">Quelle: <a target="_blank" href="http://www.bmj.de/enid/69a71c07600b39719f42c93b9a2a37ad,e361ae6d6f6465092d09093a09636f6e5f6964092d0935323538/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html" >Bundesjustizministerium</a></p>
<small style="text-color:#cccccc;">Copyright &copy; 2012 by <strong><a href="http://www.sokolowski.org" >Rechtsanwalt Strafrecht Joachim Sokolowski, Fachanwalt für Sozialrecht</a></strong> J. Sokolowski</small><hr/>]]></content:encoded>
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		<title>ALG II: Erhöhung für Hartz IV Betroffene zum 1. Juli 2008</title>
		<link>http://www.sokolowski.org/sozialrecht/alg-ii-erhoehung-fuer-hartz-iv-betroffene-zum-1-juli-2008/357/</link>
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		<pubDate>Wed, 09 Apr 2008 12:58:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Joachim Sokolowski</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Sozialrecht]]></category>
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		<description><![CDATA[<p align="justify">Wie der Sozialticker hier mitteilt, soll nach Auskunft des Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum 1. Juli 2008 der Eckregelsatz, nach dem unter anderem das Arbeitslosengeld II für Alleinstehende berechnet wird von derzeit 347,00 € auf 351,00 € angehoben werden. </p> <p align="justify">Entsprechend werden sich zu diesem Termin die Leistungsansprüche der Grundsicherungsempfänger erhöhen. Die Erhöhung entspricht der Erhöhung der Rentenansprüche.</p> Copyright &#169; 2012 by Rechtsanwalt Strafrecht Joachim Sokolowski, Fachanwalt für Sozialrecht J. Sokolowski]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Wie der <a href="http://www.sozialticker.com/hartz-iv-der-regelsatz-wird-zum-1-juli-2008-auf-351-euro-angehoben_20080409.html"  target="_blank">Sozialticker hier</a> mitteilt, soll nach Auskunft des Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum 1. Juli 2008 der Eckregelsatz, nach dem unter anderem das Arbeitslosengeld II für Alleinstehende berechnet wird von derzeit 347,00 € auf 351,00 € angehoben werden. <span id="more-357"></span></p>
<p align="justify">Entsprechend werden sich zu diesem Termin die Leistungsansprüche der Grundsicherungsempfänger erhöhen.<br />
Die Erhöhung entspricht der Erhöhung der Rentenansprüche.</p>
<small style="text-color:#cccccc;">Copyright &copy; 2012 by <strong><a href="http://www.sokolowski.org" >Rechtsanwalt Strafrecht Joachim Sokolowski, Fachanwalt für Sozialrecht</a></strong> J. Sokolowski</small><hr/>]]></content:encoded>
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		<title>Rentenerhöhung 2008: 1,1%</title>
		<link>http://www.sokolowski.org/sozialrecht/rentenerhohung-2008-11/353/</link>
		<comments>http://www.sokolowski.org/sozialrecht/rentenerhohung-2008-11/353/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 14 Mar 2008 17:59:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Joachim Sokolowski</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rente]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialrecht]]></category>
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		<description><![CDATA[<p align="justify">Nachdem die Renten 2007 lediglich um 0,54 % erhöht worden waren, hat die Bundesregierung hier am 14.03.08 angekündigt, dass im Rahmen der alljährlich zum 1. Juli erfolgenden Retenanpassung die Renten um 1,1% erhöht werden sollen.</p> Copyright &#169; 2012 by Rechtsanwalt Strafrecht Joachim Sokolowski, Fachanwalt für Sozialrecht J. Sokolowski]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Nachdem die Renten 2007 lediglich um 0,54 % erhöht worden waren, hat die Bundesregierung <a href="http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2008/03/2008-03-14-mehr-rente-fuer-20-millionen-menschen.html"  target="_blank">hier</a> am 14.03.08 angekündigt, dass im Rahmen der alljährlich zum 1. Juli erfolgenden Retenanpassung die Renten um 1,1% erhöht werden sollen.</p>
<small style="text-color:#cccccc;">Copyright &copy; 2012 by <strong><a href="http://www.sokolowski.org" >Rechtsanwalt Strafrecht Joachim Sokolowski, Fachanwalt für Sozialrecht</a></strong> J. Sokolowski</small><hr/>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.sokolowski.org/sozialrecht/rentenerhohung-2008-11/353/feed/</wfw:commentRss>
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		</item>
		<item>
		<title>Neuer Basiszinssatz ab 1. Januar 2008</title>
		<link>http://www.sokolowski.org/sonstiges/neuer-basiszinssatz-ab-1-januar-2008/348/</link>
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		<pubDate>Wed, 02 Jan 2008 16:33:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Joachim Sokolowski</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
		<category><![CDATA[2008]]></category>
		<category><![CDATA[Änderung]]></category>
		<category><![CDATA[§ 247 BGB]]></category>
		<category><![CDATA[§ 288 BGB]]></category>
		<category><![CDATA[Basiszins]]></category>
		<category><![CDATA[BGB]]></category>
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		<guid isPermaLink="false">http://www.sokolowski.org/blog/sonstiges/neuer-basiszinssatz-ab-1-januar-2008/348/</guid>
		<description><![CDATA[<p align="justify">Der ab dem 1. Januar 2008 gültige Basiszinssatz wurde in der Ausgabe des Bundesanzeigers vom 29. Dezember 2007 (Nr. 242) bekannt gegeben.</p> <p align="justify"> Hiernach wurde der Basiszinssatz von 3,19% auf 3,32% erhöht.</p> <p align="justify"> Nach § 247 BGB hat die Deutsche Bundesbank den Basiszinssatz zu berechnen und im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.</p> <p align="justify"> Dieser Zinssatz dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, § 288 I S. 2 BGB. Er wird jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli eines Jahres angepasst. Für die Anpassung ist die Änderung des Zinssatzes für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen <a href="http://www.sokolowski.org/sonstiges/neuer-basiszinssatz-ab-1-januar-2008/348/">weiter lesen...</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Der ab dem 1. Januar 2008 gültige Basiszinssatz wurde in der Ausgabe des Bundesanzeigers vom 29. Dezember 2007 (Nr. 242) bekannt gegeben.</p>
<p align="justify"> Hiernach wurde der Basiszinssatz von 3,19% auf 3,32% erhöht.</p>
<p align="justify"> Nach <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/247.html"  target="_blank" title="&sect; 247 BGB: Basiszinssatz">§ 247 BGB</a> hat die Deutsche Bundesbank den Basiszinssatz zu berechnen und im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.</p>
<p align="justify"> Dieser Zinssatz dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/288.html"  target="_blank" title="&sect; 288 BGB: Verzugszinsen">§ 288 I S. 2 BGB</a>. Er wird jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli eines Jahres angepasst. Für die Anpassung ist die Änderung des Zinssatzes für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres maßgeblich.</p>
<p align="justify">&nbsp;</p>
<p align="justify"><a href="http://www.bundesbank.de/presse/presse_zinssaetze.php"  title="Bundesbank" target="_blank">Weitere Informationen erhalten Sie auch auf den Seiten der Deutschen Bundesbank </a></p>
<small style="text-color:#cccccc;">Copyright &copy; 2012 by <strong><a href="http://www.sokolowski.org" >Rechtsanwalt Strafrecht Joachim Sokolowski, Fachanwalt für Sozialrecht</a></strong> J. Sokolowski</small><hr/>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform zum 1.01.2008</title>
		<link>http://www.sokolowski.org/sonstiges/auswirkungen-der-unternehmenssteuerreform-zum-1012008/347/</link>
		<comments>http://www.sokolowski.org/sonstiges/auswirkungen-der-unternehmenssteuerreform-zum-1012008/347/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 01 Jan 2008 14:29:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Joachim Sokolowski</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
		<category><![CDATA[2008]]></category>
		<category><![CDATA[Abschreibung]]></category>
		<category><![CDATA[AfA]]></category>
		<category><![CDATA[Ansparabschreibung]]></category>
		<category><![CDATA[Änderung]]></category>
		<category><![CDATA[GWG]]></category>
		<category><![CDATA[Investitionsabzugsbetrag]]></category>
		<category><![CDATA[Steuer]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Nachfolgend ein Überblick der sich aus der Unternehmenssteuerreform zum 1. Januar 2008 ergebenden Änderungen:</p> Abschreibung: <p align="justify">Die sogenannte Degressive AfA, mit der im Anschaffungsjahr bislang bis zu 30% des Kaufpreises von beweglichen Wirtschaftsgütern abgeschrieben werden konnte, ist nicht mehr zulässig.</p> <p align="justify">Die Anschaffungskosten dürfen ab dem 1.1.2008 nur noch gleichmäßig über die Nutzungsdauerlinear verteilt werden.</p> <p align="justify">Generell dürfen nunmehr jedoch im Wege der Sonder AfA 20 % des Kaufpreises sofort geltend gemacht werden, und zwar zusätzlich zur linearen AfA. Dies ist jedoch nur bei bestimmten Bilanzgrößen zulässig und bei Freiberuﬂern nur bei Gewinnen von bis zu 100.000 € jährlich.</p> <p <a href="http://www.sokolowski.org/sonstiges/auswirkungen-der-unternehmenssteuerreform-zum-1012008/347/">weiter lesen...</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nachfolgend ein Überblick der sich aus der Unternehmenssteuerreform zum 1. Januar 2008 ergebenden Änderungen:<span id="more-347"></span></p>
<ul>
<li>Abschreibung:
<ol>
<li>
<p align="justify">Die sogenannte Degressive AfA, mit der im Anschaffungsjahr bislang bis zu 30% des Kaufpreises von beweglichen Wirtschaftsgütern abgeschrieben werden konnte, ist nicht mehr zulässig.</p>
</li>
<li>
<p align="justify">Die Anschaffungskosten dürfen ab dem 1.1.2008 nur noch gleichmäßig über die Nutzungsdauerlinear verteilt werden.</p>
</li>
<li>
<p align="justify">Generell dürfen nunmehr jedoch im Wege der Sonder AfA 20 % des Kaufpreises sofort geltend gemacht werden, und zwar zusätzlich zur linearen AfA. Dies ist jedoch nur bei bestimmten Bilanzgrößen zulässig und bei Freiberuﬂern  nur bei Gewinnen von bis zu 100.000 € jährlich.</p>
</li>
<li>
<p align="justify">Nunmehr können auch gebrauchte Güter abgeschrieben werden.</p>
</li>
<li>
<p align="justify">Als Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Kaufpreis zwingend im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Betriebsausgaben abzusetzen sind gelten nunmehr nur noch Wirtschaftsgüter mit einem Nettokaufpreis von bis zu 150,00 €. Es ist nicht mehr zulässig, diese Wirtschaftsgüter über die Nutzungsdauer abzuschreiben.</p>
</li>
<li>
<p align="justify">Wirtschaftsgüter mit einem Nettokaufpreis zwischen 150,01 € und 1.000 € werden sind als als gemeinsamer Zugangsposten des jeweiligen Geschäftsjahres zu erfassen und mit jeweils 20% p.a. über fünf Jahre linear abzuschreiben. Eine (vorzeitige) Sonderabschreibung, zum Beispiel bei Verkauf, Verlust oder Defekt ist nicht zulässig.</p>
</li>
<li>
<p align="justify">Wirtschaftsgüter mit einem Nettoanschaffungspreis von mehr als 1.000 € sind nach je nach ihrer Nutzungsdauer linear abzuschreiben.</p>
</li>
</ol>
</li>
<li>
<p align="justify">Die bisherige Ansparabschreibung wurde zum 1. Januar 2008 abgeschafft bzw. durch einen sogenannten Investitionsabzugsbetrag ersetzt. Nunmehr können für neue oder gebrauchte bewegliche Wirtschaftsgüter (Pkw, Maschinen, Lkw)  geplante Erwerbe vorab mit bis zu 200.000 € gewinnmindernd als Investitionsabzugsbetrag berücksichtigt werden. Das gilt aber nur bei bestimmten Betriebsgrößen. Der Betrag beträgt bis zu 40 % der voraussichtlichen Herstellung- bzw. Anschaffungskosten in den folgenden drei Jahren.</p>
</li>
<li>
<p align="justify">Die steuerliche Grenze, ab der auch Nichtkaufleute bilanzierungspflichtig werden, beträgt ab dem 1. Januar 2008 50.000 € Jahresgewinn. Bilanzierungspflicht besteht jedoch auch dann, wenn der Jahresumsatz 500.000 € übersteigt.</p>
</li>
<li>
<p align="justify">Bilanzierende Unternehmer, Freiberuﬂer  und Personengesellschaften können ab dem 1. Januar 2008 die sogenannte begünstigte Thesaurierungsbesteuerung nutzen. In diesem Fall werden diese Gruppen unabhängig von der Höhe auf<br />
Antrag pauschal mit 28,25 %besteuert. Bei Überentnahmen kann es allerdings in den Folgejahren zu einer Nachversteuerung kommen.</p>
</li>
<li>Für betriebliche Einkünfte die 250.000 € bzw. bei Ehepaaren 500.000 € übersteigen gilt nunmehr die von 42 auf 45 Prozent erhöhte &#8220;Reichensteuer.&#8221; Sofern das Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr abweicht, betrifft dies bereits das Ergebnis des Geschäftsjahres 2007/2008.</li>
</ul>
<p align="justify">Die vorstehende Aufstellung soll lediglich einen ersten Überblick verschaffen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.</p>
<small style="text-color:#cccccc;">Copyright &copy; 2012 by <strong><a href="http://www.sokolowski.org" >Rechtsanwalt Strafrecht Joachim Sokolowski, Fachanwalt für Sozialrecht</a></strong> J. Sokolowski</small><hr/>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Änderungen in der Lohn- und Gehaltsabrechnung zum 1.1.08</title>
		<link>http://www.sokolowski.org/sonstiges/anderungen-in-der-lohn-und-gehaltsabrechnng-zum-1108/346/</link>
		<comments>http://www.sokolowski.org/sonstiges/anderungen-in-der-lohn-und-gehaltsabrechnng-zum-1108/346/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 01 Jan 2008 12:25:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Joachim Sokolowski</dc:creator>
				<category><![CDATA[ALG I]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
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		<category><![CDATA[Bemessungsgrenze]]></category>
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		<category><![CDATA[Faktor F]]></category>
		<category><![CDATA[Gleitzone]]></category>
		<category><![CDATA[Rentenversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Zum 1. Januar 2008 ergeben sich in der Lohn- und Gehaltsabrechung insbesondere folgende Änderungen:</p> Der Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung (ALG I) wird auf 3,3 % reduziert. Der Höchstzuschuss zur privaten Krankenversicherung beträgt monatlich ab dem 1.1.2008 250,20 € Der Höchstzuschuss zur privaten Pfelgeversicherung beträgt monatlich ab dem 1.1.2008 30,60 €. Eine Ausnahme bildet der Freistaat Sachen. Hier beträgt der Höchstzuschuss lediglich 12,60 €. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt ab dem 1.1.2008 3.600,00 € monatlich Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt ab dem 1.1.2008 für den Westen 5.300 € monatlich und für den Osten 4.500 € monatlich. Die <a href="http://www.sokolowski.org/sonstiges/anderungen-in-der-lohn-und-gehaltsabrechnng-zum-1108/346/">weiter lesen...</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zum 1. Januar 2008 ergeben sich in der Lohn- und Gehaltsabrechung insbesondere folgende Änderungen:<span id="more-346"></span></p>
<ul>
<li> Der Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung (ALG I) wird auf 3,3 % reduziert.</li>
<li>Der Höchstzuschuss zur privaten Krankenversicherung beträgt monatlich ab dem 1.1.2008 250,20  €</li>
<li>Der Höchstzuschuss zur privaten Pfelgeversicherung beträgt monatlich ab dem 1.1.2008 30,60 €. Eine Ausnahme bildet der Freistaat Sachen. Hier beträgt der Höchstzuschuss lediglich 12,60  €.</li>
<li>Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt ab dem 1.1.2008 3.600,00 € monatlich</li>
<li>Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt ab dem 1.1.2008  für den Westen  5.300 € monatlich und für den Osten 4.500 € monatlich.</li>
<li>Die Formel zur Berechnung der Beitragssätze in der sogenannten Gleitzone ( 400-800 € Verdienst) wurde an die geänderten Beitragssätze angepasst. Der sogenannte Gleitzonenfaktor beträgt ab dem 1.1.2008 F=0,7732</li>
<li>Ein gesonderter Ansatz eines geldwerten Vorteils für Einsatzwechseltätigkeit bei Nutzung eines Dienstwagens ist ab dem 1. Januar 2008 nicht mehr möglich</li>
</ul>
<small style="text-color:#cccccc;">Copyright &copy; 2012 by <strong><a href="http://www.sokolowski.org" >Rechtsanwalt Strafrecht Joachim Sokolowski, Fachanwalt für Sozialrecht</a></strong> J. Sokolowski</small><hr/>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Ab 1. Januar 2008 Zuzahlungsbefreiung für Chroniker nur noch unter bestimmten Voraussetzungen</title>
		<link>http://www.sokolowski.org/sozialrecht/ab-1-januar-2008-zuzahlungsbefreiung-fur-chroniker-nur-noch-unter-bestimmten-voraussetzungen/330/</link>
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		<pubDate>Mon, 24 Dec 2007 14:09:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Joachim Sokolowski</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialrecht]]></category>
		<category><![CDATA[2008]]></category>
		<category><![CDATA[Änderung]]></category>
		<category><![CDATA[Chroniker]]></category>
		<category><![CDATA[GkV]]></category>
		<category><![CDATA[Richtlinie]]></category>
		<category><![CDATA[Zuzahlung]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Zum 1. Januar 2008 wird die neue Chroniker-Richtline wirksam. Wer chronisch erkrankt und deshalb bei den Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung von der halbierten Belastungsgrenze (1% statt 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt) profitieren will, muss künftig nachweisen, dass er sich vor der Erkrankung über die relevanten Vorsorgeuntersuchungen hat beraten lassen.</p> <p>Die neue Regelung gilt für Versicherte, die ab dem 1. Januar 2008 erstmals Vorsorgeuntersuchungen nach § 25 SGB V in Anspruch nehmen können. Das sind alle Frauen, die nach dem 1. April 1987 geboren wurden, und alle Männer, die nach dem 1. April 1962 geboren wurden. Die Regelung ist <a href="http://www.sokolowski.org/sozialrecht/ab-1-januar-2008-zuzahlungsbefreiung-fur-chroniker-nur-noch-unter-bestimmten-voraussetzungen/330/">weiter lesen...</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zum 1. Januar 2008 wird die neue Chroniker-Richtline wirksam. Wer chronisch erkrankt und deshalb bei den Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung von der halbierten Belastungsgrenze <span id="more-330"></span>(1% statt 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt) profitieren will, muss künftig nachweisen, dass er sich vor der Erkrankung über die relevanten Vorsorgeuntersuchungen hat beraten lassen.</p>
<p>Die neue Regelung gilt für Versicherte, die ab dem 1. Januar 2008 erstmals Vorsorgeuntersuchungen nach § <a href="http://dejure.org/gesetze/SGB_V/25.html"  target="_blank" title="&sect; 25 SGB V: Gesundheitsuntersuchungen">25 SGB V</a> in Anspruch nehmen können. Das sind alle Frauen, die nach dem 1. April 1987 geboren wurden, und alle Männer, die nach dem 1. April 1962 geboren wurden.<br />
Die Regelung ist zunächst auf die Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Brustkrebs, Darmkrebs und Gebärmutterhalskrebs beschränkt. Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses zu weiteren Krebsfrüherkennungsuntersuchungen sowie zum so genannten „Gesundheits-Check-Up“ stehen noch aus.</p>
<small style="text-color:#cccccc;">Copyright &copy; 2012 by <strong><a href="http://www.sokolowski.org" >Rechtsanwalt Strafrecht Joachim Sokolowski, Fachanwalt für Sozialrecht</a></strong> J. Sokolowski</small><hr/>]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Neuregelung der Trinkwasserverordnung zum 1. Januar 2008</title>
		<link>http://www.sokolowski.org/sonstiges/neuregelung-der-trinkwasserverordnung-zum-1-januar-2008/332/</link>
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		<pubDate>Fri, 21 Dec 2007 13:45:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Joachim Sokolowski</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
		<category><![CDATA[2008]]></category>
		<category><![CDATA[Änderung]]></category>
		<category><![CDATA[Trinkwasser]]></category>
		<category><![CDATA[Verordnung]]></category>
		<category><![CDATA[VO]]></category>

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		<description><![CDATA[<p align="justify">Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TrinkwV 2001) tritt die lfd. Nr. 4 der Anlage 2 Teil I am 1. Januar 2008 in Kraft. In Anlage 2 werden Grenzwerte für chemische Parameter festgesetzt, die im Wasser für den menschlichen Gebrauch nicht überschritten werden dürfen. Die lfd. Nr. 4 bezieht sich auf den chemischen Parameter Bromat, für den ab dem 1. Januar 2008 der Grenzwert von 0,01 mg/l gilt. Bis zum 31. Dezember 2007 ist ein Grenzwert von 0,025 mg/l festgesetzt.</p> <p align="justify">&#160;</p> <p align="justify">Damit tritt <a href="http://www.sokolowski.org/sonstiges/neuregelung-der-trinkwasserverordnung-zum-1-januar-2008/332/">weiter lesen...</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TrinkwV 2001) tritt die lfd. Nr. 4 der Anlage 2 Teil I am 1. Januar 2008 in Kraft.<span id="more-332"></span> In Anlage 2 werden Grenzwerte für chemische Parameter festgesetzt, die im Wasser für den menschlichen Gebrauch nicht überschritten werden dürfen. Die lfd. Nr. 4 bezieht sich auf den chemischen Parameter Bromat, für den ab dem 1. Januar 2008 der Grenzwert von 0,01 mg/l gilt. Bis zum 31. Dezember 2007 ist ein Grenzwert von 0,025 mg/l festgesetzt.</p>
<p align="justify">&nbsp;</p>
<p align="justify">Damit tritt – im Einklang mit der Europäischen Richtlinie 98/83/EG des Rates über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch – im Hinblick auf den Parameter Bromat eine Verschärfung in Kraft. Bromat kann während der Aufbereitung, etwa durch Oxidation bromidhaltigen Rohwassers mit Ozon entstehen. Aufgrund seiner karzinogenen Eigenschaften ist in der TrinkwV 2001, die am 1. Januar 2003 in Kraft getreten ist, erstmalig ein Grenzwert für Bromat festgesetzt worden. Damit die Wasserversorgungsunternehmen sich auf die Einhaltung des Grenzwertes von 0,01 mg/l auch hinsichtlich ihrer technischen Vorkehrungen einrichten können, war zunächst der bis zum 31. Dezember 2007 gültige, niedrigere Grenzwert bestimmt worden.</p>
<small style="text-color:#cccccc;">Copyright &copy; 2012 by <strong><a href="http://www.sokolowski.org" >Rechtsanwalt Strafrecht Joachim Sokolowski, Fachanwalt für Sozialrecht</a></strong> J. Sokolowski</small><hr/>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Änderungen im Gesundheitswesen zum 1. Januar 2008</title>
		<link>http://www.sokolowski.org/sozialrecht/anderungen-im-gesundheitswesen-zum-1-januar-2008/329/</link>
		<comments>http://www.sokolowski.org/sozialrecht/anderungen-im-gesundheitswesen-zum-1-januar-2008/329/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 20 Dec 2007 07:48:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Joachim Sokolowski</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialrecht]]></category>
		<category><![CDATA[2008]]></category>
		<category><![CDATA[Änderung]]></category>
		<category><![CDATA[Chroniker]]></category>
		<category><![CDATA[GkV]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenkasse]]></category>
		<category><![CDATA[Rechengrößen]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Nachfolgend ein Überblick der sich im Resort des Bundesministeriums für Gesundheit ergebenden Neuregelungen und Änderungen:</p> Neue Chroniker-Regelung Neue Rechengrößen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung Neuregelung Trinkwasserverordnung Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) Änderung Selbsthilfeförderung Copyright &#169; 2012 by Rechtsanwalt Strafrecht Joachim Sokolowski, Fachanwalt für Sozialrecht J. Sokolowski]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nachfolgend ein Überblick der sich im Resort des Bundesministeriums für Gesundheit ergebenden Neuregelungen und Änderungen:<span id="more-329"></span></p>
<ol>
<li>Neue Chroniker-Regelung</li>
<li><a href="http://www.sokolowski.org/blog/sozialrecht/neue-rechengrosen-ab-1-januar-2008/331/"  title="Rechengrößen 2008">Neue Rechengrößen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung</a></li>
<li><a href="http://www.sokolowski.org/blog/sonstiges/neuregelung-der-trinkwasserverordnung-zum-1-januar-2008/332/"  title="TrinkwasserVO">Neuregelung Trinkwasserverordnung</a></li>
<li><a href="http://www.sokolowski.org/blog/sozialrecht/ab-1-januar-2008-einheitlicher-bewertungsmasstab-fur-vertragsarztliche-leistungen/333/"  title="EBM">Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM)</a></li>
<li><a href="http://www.sokolowski.org/blog/sozialrecht/anderung-der-selbsthilfeforderung-zum-1-januar-2008/334/"  title="Selbsthilfe">Änderung Selbsthilfeförderung</a></li>
</ol>
<small style="text-color:#cccccc;">Copyright &copy; 2012 by <strong><a href="http://www.sokolowski.org" >Rechtsanwalt Strafrecht Joachim Sokolowski, Fachanwalt für Sozialrecht</a></strong> J. Sokolowski</small><hr/>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.sokolowski.org/sozialrecht/anderungen-im-gesundheitswesen-zum-1-januar-2008/329/feed/</wfw:commentRss>
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