Unzitierte Übernahme von Textstellen in Doktorabeit stellt Täuschung dar

Das Verwaltungsgericht Darmstadt hatte über die Klage eines (ehemaligen) Dr. Phil zu entscheiden, dem die Hochschule den Doktorgrad mit der Begründung, dass in etwa ein Viertel des Textes der Dissertation aus Werken anderer Autoren übernommen worden sei, ohne dass die Klägerin die Stellen als Zitat gekennzeichnet hatte, zu entscheiden.
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