Nachfolgend ein Überblick der Lenk- und Ruhezeiten für Bus- und LKW-Fahrer nach der am 11.04.2007 in Kraft getretenen VO (EG) 561/2006.
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// Joachim Sokolowski // Rechtsanwalt Strafrecht // Fachanwalt für Sozialrecht // Neu-Isenburg // |
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Nachfolgend ein Überblick der Lenk- und Ruhezeiten für Bus- und LKW-Fahrer nach der am 11.04.2007 in Kraft getretenen VO (EG) 561/2006. Am 11. April ist die neue EU-Verordnung bezüglich der Lenk- und Ruhezeiten in Kraft getreten. → weiter lesen… Unter anderem sind im Rahmen der sogenannten Gesundheitsreform zum 1. April 2007 folgende Änderungen in Kraft getreten: Gesetzliche Krankenversicherung 1. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird eine neue Versicherungspflicht für bislang Nichtversicherte eingeführt. Diese betrifft Personen, die keinen Krankenversicherungsschutz haben und entweder zuvor gesetzlich versichert waren oder die noch gar keine Absicherung im Krankheitsfall hatten. Das selbe gilt für die Pflegeversicherung. Der Deutsche Bundestag hat am 22. März 2007 eine Reform der Führungsaufsicht und eine Ergänzung der Regelungen über die nachträgliche Sicherungsverwahrung beschlossen. Der Bundesrat wird sich mit diesem Gesetzesvorhaben voraussichtlich in seiner Sitzung vom 30. März 2007 abschließend befassen. Die Bundesregierung hat nunmehr den Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes vorgelegt. Mit diesem Gesetz soll insbesondere die zum 11. April 2007 in Kraft tretende Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates umgesetzt werden. Ausserdem werden Anpassungen vorgenommen, die aufgrund der Einführung des digitalen Kontrollgerätes für erforderlich erachtet werden. Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in einer Pressemitteilung vom 21.3.2007 mitteilt, sollen die gesetzlichen Renten mit Wirkung ab dem 1. Juli 2007 um 0,54 % erhöht werden. → weiter lesen… Anlässlich des 2. Deutschen Erbrechtstags in Berlin stellte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries heute die Eckpunkte einer geplanten Reform des Erbrechts vor.Die entsprechende Pressemitteilung kann hier auf den Seiten des Justizministeriums im Volltext abgerufen werden. Das Pflichtteilsrecht lässt Abkömmlinge oder Eltern sowie Ehegatten und den Lebenspartner des Erblassers auch dann am Nachlass teilhaben, wenn sie der Erblasser durch Testament oder Erbvertrag von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen hat. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils; diese Höhe soll durch die geplanten Neuerungen unberührt bleiben.Die wichtigsten Punkte der geplanten Reform im Einzelnen: → weiter lesen… Der Bundesrat hat am 9. März 2007 dem Vierten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes zugestimmt, das den nachträglichen Einbau von Rußpartikelfiltern in Diesel-Pkw steuerlich fördert. Bei Einbau eines Filters kann die Kraftfahrzeugsteuer – auch rückwirkend – um bis zu 330 Euro reduziert werden. Seit Inkrafttreten des § 21a des Arbeitszeitgesetzes scheint bei den Kraftfahrern einige Unsicherheit zu herrschen. Hier nun ein Versuch, die Änderungen verständlich aufzuzeigen. Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass das Arbeitszeitgesetz im Gegensatz zu der VO EWG Nr. 3820/85 bzw. ab 11. April 2007 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 nur für Arbeitnehmer, nicht aber für Selbständige gilt. → weiter lesen… Zum 11. April 2007 tritt die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates komplett in Kraft. Der Bundestag hat hier eine Liste der Gesetze und Gesetzesänderungen, die am 1. Januar 2007 in Kraft getreten sind, veröffentlicht: Aus gegebenem Anlass – die Neuregelungen scheinen bei den betroffenen Betrieben noch nicht hinreichend bekannt zu sein, wird auf den mit Wirkung zum 1. September 2006 in das Arbeitszeitgesetz neu aufgenommenen § 21 ArbZG hingewiesen: § 21a ArbZG Beschäftigung im Straßentransport Das Bundeskabinett hat am 11. Oktober 2006 den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Versicherungsvertragsrechts beschlossen. Das Gesetz soll am 1. Januar 2008 in Kraft treten. Diese Frist hat das Bundesverfassungsgericht für die Änderungen in der Lebensversicherung gesetzt. Mit Inkrafttreten soll das Gesetz für alle dann laufenden Verträge gelten. Am 1. August 2006 tritt die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung mit den vom Rat für deutsche Rechtschreibung erarbeiteten Änderungen in Kraft. Das Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende wurde am 25. Juli 2006 im Bundesgesetblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 36 veröffentlicht und tritt in großen Teilen am 1. August 2006 in Kraft. → weiter lesen… Für Arbeitslosengeld II – Empfänger ergeben sich ab dem 1. August 2006 unter anderem folgende Änderungen: Vermögensfreibeträge Zum 1. August 2006 treten folgende Änderungen im Bußgeldkatalog in Kraft: Ohne Abblendlicht im Tunnel fahren: 10 Euro Zum 1. August 2006 treten unter anderem in folgenden Bereichen gesetzliche Neuregelungen und Änderungen in Kraft:
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 7. Juli 2006 neuen Regelungen zur Arbeitszeit für das Fahrpersonal von Lastkraftwagen und Bussen zugestimmt. Unter anderem wird eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden festgelegt. Die Arbeitszeit darf auf bis zu 60 Stunden ausgeweitet werden, wenn die Mehrarbeit innerhalb von vier Monaten ausgeglichen wird. Bei der Bedarfsberechnung nach SGB II werden ab dem 1. Juli 2006 unverheiratete unter 25-jährige in die Bedarfsgemeinschaft ihrer Eltern mit einbezogen. Die gesetzliche Rente ist grundsätzlich an die Entwicklung der Löhne und Gehälter gekoppelt. Nach den Feststellungen des Statistischen Bundesamtes war die Lohnentwicklung 2005 für die alten Bundesländer mit 0,2 Prozent leicht positiv, für die neuen Bundesländer war mit minus 0,4 Prozent leicht negativ. → weiter lesen… Folgende Änderungen treten im Sozialrecht zum 1. Juli 2006 in Kraft:
Die vorstehende Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und soll lediglich einen kurzen Überblick geben. Es wird keine Gewähr übernommen. Ab dem 1. Juli 2006 wird die Umsatzgrenze bis zu derer bezüglich der Umsatzsteuer die sogenannte Ist-Besteuerung möglich ist, für die alten Bundesländer von 125.000,00 € auf 250.000,00 € angehoben. Zum 1. Juli 2006 ändern sich die Regelungen zu den geringfügig Beschäftigten (Minijobs) wie folgt: |
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