Mit dem Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises, kurz ELENA, von Kritikern auch als Datenkrake bezeichnet, wurde geregelt, dass Arbeitgeber vom 1. Januar 2010 → weiter lesen…
// Joachim Sokolowski // Rechtsanwalt Strafrecht // Fachanwalt für Sozialrecht // Neu-Isenburg // |
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Mit dem Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises, kurz ELENA, von Kritikern auch als Datenkrake bezeichnet, wurde geregelt, dass Arbeitgeber vom 1. Januar 2010 → weiter lesen… In seinem Beschluss vom 13.09.2010 in dem Verfahren 1 StR 220/09 hat der Bundesgerichthof festgestellt, dass eine nach § 119 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 i.V.m. § 20 Abs. 2 BetrVG → weiter lesen… Bislang war es den Arbeitgebern freigestellt, ob sie die Zahl der Arbeitsstunden ihrer Beschäftigten an die Unfallversicherung melden. → weiter lesen… Das Gesetz über dasVerfahren des elektronischen Entgeltnachweises, kurz ELENA, ist am 2. April 2009 in Kraft getreten und hat für Arbeitgeber, aber auch für Arbeitnehmer, zukünftig weitreichende Konsequenzen. In seiner Entscheidung vom 23.11.2006 in dem Verfahren 8 ZR 701/05 hat sich das BAG eingehend mit der Frage, ob dem Arbeitnehmer, dessen PKW bei einer dienstlich veranlassten Fahrt beschädigt wird, → weiter lesen… |
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