Übergangsregelungen bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit in Deutschland gelten bis 2009

Das Bundeskabinett hat am 23. März 2006 beschlossen, dass die Übergangsbestimmungen für acht Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit vom 1. Mai 2006 an um drei Jahre verlängert werden. → weiter lesen…