In dem vom BAG am 24.02.2011 entschiedenen Fall (2 AZR 636/09) hatte ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer gekündigt, der sich unter Berufung auf seinen Glauben geweigert hatte, alkoholische Getränke in Regale ein- und auszuräumen.
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// Joachim Sokolowski // Rechtsanwalt Strafrecht // Fachanwalt für Sozialrecht // Neu-Isenburg // |
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In dem vom BAG am 24.02.2011 entschiedenen Fall (2 AZR 636/09) hatte ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer gekündigt, der sich unter Berufung auf seinen Glauben geweigert hatte, alkoholische Getränke in Regale ein- und auszuräumen. |
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