Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 11.04.2006 in dem Verfahren 9 AZR 610/05 können vorformulierte Klausel zur Rückzahlung von Ausbildungskosten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses unwirksam sein.
Der Beklagte war bei der Klägerin, einem technischen Überwachungsverein, beschäftigt. In seinem Arbeitsvertrag war vereinbart, dass er nach Abschluss einer entsprechenden Ausbildung als amtlich anerkannter Sachverständiger mit Teilbefugnissen für den Kraftfahrzeugverkehr eingesetzt werden sollte. Der Arbeitsvertrag enthielt unter anderem folgende Klausel: → weiter lesen…


