BVerfG: Besuchszeiten für Familienangehörige eines Untersuchungsgefangenen

In seinem Beschluss vom 23. Oktober 2006 in dem Verfahren 2 BvR 1797/06 hat das Bundesverfassungsgericht sich mit der Frage der Besuchszeiten für Familienangehörige eines Untersuchungsgefangenen befasst:Der Beschwerdeführer, der sich in Untersuchungshaft befindet, ist Vater einer im Februar 2006 geborenen nichtehelichen Tochter. Mutter und Kind nehmen regelmäßig gemeinsam eine Besuchserlaubnis in der
Justizvollzugsanstalt wahr, die zweiwöchentlich zu einem Besuch von 30 Minuten Dauer berechtigt. Für Ehepartner von Untersuchungsgefangenen sind in der Anstalt im Hinblick auf den besonderen Schutz von Ehe und Familie Besuchsmöglichkeiten von bis zu einer Stunde pro Woche vorgesehen; im Regelfall wird eine halbe Stunde pro Woche gewährt.
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