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Zuzahlungsbefreiung für bestimmte Arzneimittel ab dem 1. Juli 2006

Seit dem 1. Juli 2006 können Mitlieder der gesetzlichen Krankenvesicherung bestimmte Arzneimittel ohne Zuzahlung in der Apotheke erhalten, wenn der entsprechende Arzneimittelpreis mindestens 30 Prozent unterhalb eines jeweiligen Festbetrags liegt.
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Werbung für Schönheitsoperationen

Die mit der 14. Arzneimittelgesetz (AMG) – Novelle beschlossenen Änderungen des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) zur Einbeziehung von Schönheitsoperationen in den Anwendungsbereich des HWG sind am 1. April 2006 in Kraft getreten. → weiter lesen…