Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 22. Juni 2006 in dem Verfahren III ZR 270/05 entschieden, dass der bei einem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung angestellte Arzt, der gegenüber einer Krankenkasse eine Stellungnahme nach § 275 SGB V abgibt, unabhängig davon, ob sein Arbeitgeber öffentlich- oder privatrechtlich organisiert ist, in Ausübung eines öffentlichen Amts handelt.
Die Entscheidung kann im Volltext hier abgerufen werden.