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In dem vom LG Gießen am 25.04.2012 entschiedenen Verfahren – 7 Qs 51/12 – war ein Betroffener nicht zur Hauptverhandlung erschienen.
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// Joachim Sokolowski // Rechtsanwalt Strafrecht // Fachanwalt für Sozialrecht // Neu-Isenburg // |
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Gegen einen Arzt wurde vom VG Gießen in dem Verfahren 21 K 381/09.GI.B mit Urteil vom 21.03.2010 wegen der Ausstellung eines Falschen Attestes neben einem berufsrechtlichen Verweis auch ein Bußgeld in Höhe von 2.000 € verhängt. → weiter lesen… Der Hinweis des Angeklagten, er sei „durch eine akute Erkrankung verhandlungsunfähig“ gewesen, sowie die Vorlage eines Attests in dem mitgeteilt wird, dass der Patient „krankheitsbedingt verhandlungsunfähig“ gewesen sei, genügen nach der Entscheidung des Berliner Kammergerichts vom 6.2.2007 (2 Ws 99/07) nicht, um die Abwesenheit in der Hauptverhandlung ausreichend zu entschuldigen. Seine Entscheidung hat das Gericht maßgeblich wie folgt begründigt: |
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