Zeugnisverweigerungsrecht bei Gefahr der Strafverfolgung

Entscheidung des Bundesgerichtshofes
In seinem Beschluß vom 30. Juni 2011 in den Verfahren StB 8/11 und StB 9/11 hat sich der Bundesgerichtshof eingehend mit den Voraussetzungen des Zeugnisverweigerungsrechts nach § 55 StPO befasst und u.a. folgendes ausgeführt:
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