Anrechnung von Freiheitsentziehung in Frankreich

Entscheidung des Bundesgerichtshofes
Ist eine im Ausland verbüßte Haftverbüßung auf eine in Deutschland zu verbüßende Haftstrafe anzurechnen, so hat das Gericht zu entscheiden, in welchem Verhältnis eine Anrechnung zu erfolgen hat. → weiter lesen…

Rumänische Haft ist 1:1 auf deutsche Haftstrafe anzurechnen

Entscheidung des Bundesgerichtshofs
Grundsätzlich kann eine im Ausland verbüßte (Auslieferungs-) Haft mit einem anderen Umrechnungsfaktor als 1:1 auf die in Deutschland zu verbüßende Strafe angerechnet werden. Voraussetzung ist, dass bezüglich der Haftverbüßung im Ausland besondere Erschwernisse geltend gemacht werden; also zum Beispiel erheblich schlechtere Haftbedingungen als in Deutschland. → weiter lesen…