Hohe Gebühren für Pfändungsschutzkonto in AGB unzulässig…

Entscheidung des OLG Frankfurt
Das OLG Frankfurt hat in seiner Entscheidung vom 28.03.2012 – 19 U 238/11 – festgestellt, dass eine Entgeltklausel, wonach für das Führen eines Pfändungsschutzkontos ein (weitaus) höheres monatliches Entgelt verlangt wird als für das Führen des allgemeinen Girokontos, eine unangemessene Benachteiligung der privaten Kunden gemäß § 307 Abs. 1 BGB darstellt → weiter lesen…

Bereicherungsanspruch der Schuldnerbank im Einzugsermächtigungsverfahren

Der BGH hat in dem Verfahren XI ZR 220/05 am 11. April 2006 entschieden, dass einer Schuldnerbank, die im Einzugsermächtigungsverfahren den → weiter lesen…