Auch die Kosten für die Anschaffung einer Solaranlage können zu den Kosten der Unterkunft (KdU) gehören, die einem ALG II-Empfänger zu erstatten sind. Dies hat das LSG Hessen in seiner Entscheidung vom 28.10.2009 in dem Verfahren L 7 AS 326/09 B ER entscheiden. → weiter lesen…


