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Zurückweisung der Berufung gem. § 522 ZPO ab 27.10.2011

Im Bundesgestzblatt vom 26.10.2011 wurde auf Bl. 2082 das Gesetz zu Änderung des § 522 ZPO verkündet, so dass diese Vorschrift ab dem 27.10.2011 in seiner neuen Fassung anzuwenden ist.
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Anfechtung eines Freispruchs wegen Schuldunfähigkeit durch den Angeklagten

Entscheidung des OLG Frankfurt

Ein Freispruch kann vom Angeklagten auch dann nicht angefochten werden, wenn er wegen Schuldunfähigkeit erfolgtist. Dies hat das OLG Frankfurt in seinem Beschluss vom 11. Mai 2010 in dem Verfahren 3 Ws 412/10 festgestellt. → weiter lesen…

Erhöhung der Berufungsbeschwer von 600,00 auf 1000,00 Euro

Der Deutsche Bundesrat hat mit Drucksache 16/6970 vom 7.11.2007 einen Entwurf zur Änderung der ZPO und des ArbGG vorgelegt, mit dem u.a. die Berufungsstreitwert von 600,00 € auf 1.000,00 € angehoben werden soll. → weiter lesen…

Berufungseinlegung nur noch gegen Vorkasse?

Mit einem am 30. März 2007 beschlossenen Gesetzentwurf will der Bundesrat Änderungen beim gerichtlichen Kostenrecht erreichen.
Zukünftig soll auch in zivilrechtlichen Berufungsverfahren eine Gebührenvorauszahlungspflicht eingeführt werden. Dies ist bisher nur in der ersten Instanz Voraussetzung für die Durchführung eines Gerichtsverfahrens. Mit der vorgeschlagenen Neuregelung soll verhindert werden, dass die unterlegene Partei Berufung nur deshalb einlegt, um die Vollstreckung des erstinstanzlichen Urteils zu verhindern – ohne tatsächlich an der Überprüfung durch das Berufungsgericht interessiert zu sein.
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