Sachaufklärung ist wichtiger als Verfahrensbeschleunigung

Entscheidung des Bundesgerichtshofes
Die Strafkammer des Landgerichts lehnte einen Beweisantrag der Verteidigung ab, da er zum Zwecke der Prozessverschleppung gestellt worden sei. Zur Begründung führte sie aus: → weiter lesen…