Im Falle eines Widerrufs nach § 56f Abs. 1 StGB kommt eine Zurückstellung der Entscheidung hierüber in Betracht, wenn in anderer Sache eine Zurückstellung nach Maßgabe von § 35 BtMG erfolgt ist; → weiter lesen…
// Joachim Sokolowski // Rechtsanwalt Strafrecht // Fachanwalt für Sozialrecht // Neu-Isenburg // |
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Im Falle eines Widerrufs nach § 56f Abs. 1 StGB kommt eine Zurückstellung der Entscheidung hierüber in Betracht, wenn in anderer Sache eine Zurückstellung nach Maßgabe von § 35 BtMG erfolgt ist; → weiter lesen…
Das Landgericht hatte in seinem Urteil bezüglich der Prüfung der Möglichkeit einer Strafaussetzung zur Bewährung u.a. ausgeführt
In seinem Beschluss vom 16. Februar 2010 in dem Verfahren 4 StR 586/09 hat sich der BGH mit der Möglichkeit der Aussetzung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Bewährung befasst. → weiter lesen… Am 7. Dezember haben sich die EU-Justizminister auf eine künftige EU-weite Überwachung von Bewährungsauflagen geeinigt. Ziel des im Januar 2007 gemeinsam → weiter lesen… |
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