Das Revisionsgericht muss hinnehmen, wenn der Tatrichter einen Angeklagten freispricht…

Entscheidung des Bundesgerichtshofes

Das Revisionsgericht muss es grundsätzlich hinnehmen, wenn der Tatrichter einen Angeklagten freispricht, weil er Zweifel an seiner Täterschaft nicht zu überwinden vermag. Die Beweiswürdigung ist Sache des Tatrichters. Ihm allein obliegt es, das Ergebnis der Hauptverhandlung festzustellen und zu würdigen. → weiter lesen…

Beweiswürdigung ist Sache des Tatrichters


Dass die Beweiswürdigung originäre Aufgabe des Tatrichters ist, hat der Bundesgerichtshof erneut in seinem Urteil vom 13. April 2010 (1 StR 648/09) festgestellt → weiter lesen…

Beweiswürdigung im Strafrechtsurteil soll keine umfassende Dokumentation der Beweisaufnahme enthalten

In seiner Entscheidung vom 11. Juli 2006 in dem Verfahren 1 StR 223/06 sah sich der 1. Strafsenat veranlasst, im Bezug auf die Abfassung von strafrechtlichen Urteilen darauf hinzuweisen, dass die Beweiswürdigung keine umfassende Dokumentation der Beweisaufnahme enthalten soll. Sie soll lediglich belegen, warum bestimmte bedeutsame Umstände so wie geschehen festgestellt sind. → weiter lesen…