Nach § 23 SGB II sind Leistungen für Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten nicht von der Regelleistung umfasst und vom Grundsicherungsträger gesondert zu erbringen.
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// Joachim Sokolowski // Rechtsanwalt Strafrecht // Fachanwalt für Sozialrecht // Neu-Isenburg // |
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Nach § 23 SGB II sind Leistungen für Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten nicht von der Regelleistung umfasst und vom Grundsicherungsträger gesondert zu erbringen. In seinem Urteil vom Urteil vom 18.05.2011 hat sich das Bundessozialgericht mit der Frage befasst, ob, bzw. unter welchen Umständen ein sogenanntes Rollstuhlbike von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bezahlt werden muss. Das Bundessozialgericht hat sich in seiner Entscheidung vom 12.12.2006 in dem Verfahren B 13 R 27/06 R mit der Frage befasst, wann bei Anfallsleiden (z.B. Epilepsie) insbesondere im Hinblick auf die sogenannte Wegefähigkeit, also die Möglichkeit des Versicherten, den Weg zur und von der Arbeit anzutreten, eine Erwerbsminderung im Sinne des Rentenrechts gegeben ist. → weiter lesen… In seiner Entscheidung vom 26.9.2006 in dem Verfahren B 1 KR 20/05 hat sich das Bundessozialgericht mit den Voraussetzungen der Kostenübernahme von Fahrkosten durch die gesetzliche Krankenversicherung bei ambulanter Behandlung befasst: Am 7. September 2006 hat das Bundessozialgericht in dem Verfahren B 4 RA 39/05 R ein Weiteres Urteil bezüglich der zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz der DDR erlassen: Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Beklagte verpflichtet ist, Beschäftigungszeiten des Klägers in der DDR als Zeiten der fiktiven Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz (AVItech) und die dabei erzielten Arbeitsverdienste festzustellen. In seiner Entscheidung vom 7.11.2006 hat sich das Bundessozialgericht in dem Verfahren B 7b AS 18/06 R mit der Frage der angemessenen Wohnungskosten bei der Bemessung von Arbeitslosengeld II befasst und damit ALG II beziehern den Rücken gestärkt: Das Bundessozialgericht hat sich in seiner Entscheidung vom 16.3.2006 in dem Verfahren B 4 RA 29/05 R erneut mit der Rente der technischen Intelligenz der DDR befasst und seine bisherige Rechtsprechung aus den Entscheidungen vom 10.4.2002 – B 4 RA 18/01 R, vom 31.7.2002 – B 4 RA 62/01 R, vom 8.6.2004 – B 4 RA 61/03 R und vom 29.7.2004 – B 4 RA 16/04 R fortgeführt. → weiter lesen… In seiner Entscheidung vom 21.2.2006 in dem Verfahren B 1 KR 22/05 R hat das Bundessozialgericht sich mit der Frage der Kostenerstattung für eine stationäre Behandlung in einem nicht zugelassenem Vertragskrankenhaus auseinandergesetzt: → weiter lesen… Der 11a. Senat des Bundessozialgerichts entschied am 31. Januar 2006 erneut über die Frage der Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung im Hinblick auf die Leistungsgruppenzuordnung bei Lohnsteuerklassenwechsel von Ehegatten. Er setzte sich auch mit der Beratungspflicht und dem sozialrechtlicher Herstellungsanspruch auseinander. Eine Änderung der Rechtsprechung ergibt sich hieraus nicht. → weiter lesen… BSG B 12 KR 27/04 R, Urteil vom 25.1.2006Die Erhebung des pauschalen Krankenversicherungsbeitrags für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer (§ 249b SGB 5) ist mit dem Grundgesetz vereinbar. → weiter lesen… |
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