Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 2. November 2010 – 1 StR 581/09, NJW 2011, 1462, 1464 f.) ist der Grenzwert der nicht geringen Menge eines Betäubungsmittels stets in Abhängigkeit von dessen konkreter Wirkungsweise und Wirkungsintensität festzulegen. → weiter lesen…




