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	<title>Rechtsanwalt Strafrecht Joachim Sokolowski, Fachanwalt für Sozialrecht &#187; Bundesregierung</title>
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	<description>Kanzleiseiten zu Strafverteidigung und mehr: Anwalt bloggt</description>
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		<title>Doppelbesteuerungsabkommen mit Großbritannien muss ersetzt werden</title>
		<link>http://www.sokolowski.org/sonstiges/doppelbesteuerungsabkommen-mit-grosbritannien-muss-ersetzt-werden/1787/</link>
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		<pubDate>Mon, 28 Jun 2010 14:26:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Joachim Sokolowski</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesregierung]]></category>
		<category><![CDATA[Doppelbesteuerungsabkommen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.sokolowski.org/blog/?p=1787</guid>
		<description><![CDATA[<p>Dass die Bundesregierung hier am Tag nach dem Sieg der Nationalmannschaft verlautbaren lässt, dass das Abkommen zwischen Großbritannien und Deutschland zur Vermeidung von Doppelbesteuerung nicht mehr dem Stand der wirtschaftlichen Beziehungen entspräche und durch einen morderneren Vertag ersetzt werden muss, ist wohl purer Zufall.</p> <p>Der Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. März 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern von Einkommen und Vermögen, das dich nach Mitteilung der Regierung am OECD-Musterabkommen orientieren soll, kann hier abgerufen werden.</p> Copyright &#169; <a href="http://www.sokolowski.org/sonstiges/doppelbesteuerungsabkommen-mit-grosbritannien-muss-ersetzt-werden/1787/">weiter lesen...</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Dass die Bundesregierung <a href="http://www.bundestag.de/presse/hib/2010_06/2010_219/02.html"  target="-blank">hier</a> am Tag nach dem Sieg der Nationalmannschaft verlautbaren lässt, dass das Abkommen zwischen Großbritannien und Deutschland zur Vermeidung von Doppelbesteuerung nicht mehr dem Stand der wirtschaftlichen Beziehungen entspräche und durch einen morderneren Vertag ersetzt werden muss,<span id="more-1787"></span> ist wohl purer Zufall.</p>
<p>Der Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. März 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern von Einkommen und Vermögen, das dich nach Mitteilung der Regierung am OECD-Musterabkommen orientieren soll, kann <a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/022/1702254.pdf"  target="_blank">hier</a> abgerufen werden.</p>
<small style="text-color:#cccccc;">Copyright &copy; 2012 by <strong><a href="http://www.sokolowski.org" >Rechtsanwalt Strafrecht Joachim Sokolowski, Fachanwalt für Sozialrecht</a></strong> J. Sokolowski</small><hr/>]]></content:encoded>
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		<title>80 Personen wegen einer vor Februar 1998 begangenen Tat in Sicherungsverwahrung</title>
		<link>http://www.sokolowski.org/strafrecht/80-personen-wegen-einer-vor-februar-1998-begangenen-tat-in-sicherungsverwahrung/1783/</link>
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		<pubDate>Mon, 28 Jun 2010 13:47:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Joachim Sokolowski</dc:creator>
				<category><![CDATA[- Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesregierung]]></category>
		<category><![CDATA[EGMR]]></category>
		<category><![CDATA[Sicherungsverwahrung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.sokolowski.org/blog/?p=1783</guid>
		<description><![CDATA[<p>Die Bundesregierung teilt als Antwort auf eine kleine Anfrage hier mit, dass sich derzeit mindestens 80 Personen wegen einer vor dem 31. Januar 1998 begangenen Tat erstmalig in Sicherungsverwahrungen befinden würden. Dies habe eine Umfrage unter den Ländern ergeben. Wie viele dieser Personen mittlerweile einen Antrag auf Freilassung gestellt hätten, sei der Bundesregierung jedoch nicht bekannt. Die Regierung teilt weiter mitn, deutsche Behörden und Gerichte hätten im Fall der Feststellung eines Konventionsverstoßes durch den Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte dessen Entscheidung zu berücksichtigen. Sie gehe davon aus, dass Behörden und Gerichte der Länder ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen werden.</p> <p>Hintergrund ist eine <a href="http://www.sokolowski.org/strafrecht/80-personen-wegen-einer-vor-februar-1998-begangenen-tat-in-sicherungsverwahrung/1783/">weiter lesen...</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Bundesregierung teilt als Antwort auf eine kleine Anfrage <a href="http://www.bundestag.de/presse/hib/2010_06/2010_218/04.html"  target="_blank">hier</a> mit, dass sich derzeit mindestens 80 Personen wegen einer vor dem 31. Januar 1998 begangenen Tat erstmalig in Sicherungsverwahrungen befinden würden.<span id="more-1783"></span> Dies habe eine Umfrage unter den Ländern ergeben. Wie viele dieser Personen mittlerweile einen Antrag auf Freilassung gestellt hätten, sei der Bundesregierung jedoch nicht bekannt. Die Regierung teilt weiter mitn, deutsche Behörden und Gerichte hätten im Fall der Feststellung eines Konventionsverstoßes durch den Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte dessen Entscheidung zu berücksichtigen. Sie gehe davon aus, dass Behörden und Gerichte der Länder ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen werden.</p>
<p>Hintergrund ist eine Entscheidung des <a href="http://www.coe.int/T/D/Menschenrechtsgerichtshof/"  target="_blank">EGMR</a> (Siehe diesbezüglich z.B. auch <a href="http://log.handakte.de/43228/egmr-entscheidung-zur-sicherungsverwahrung/"  target="_blank">hier</a>).</p>
<small style="text-color:#cccccc;">Copyright &copy; 2012 by <strong><a href="http://www.sokolowski.org" >Rechtsanwalt Strafrecht Joachim Sokolowski, Fachanwalt für Sozialrecht</a></strong> J. Sokolowski</small><hr/>]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Leitfaden zum Umgang mit Zwangsverheiratungen</title>
		<link>http://www.sokolowski.org/sonstiges/leitfaden-zum-umgang-mit-zwangsverheiratungen/1714/</link>
		<comments>http://www.sokolowski.org/sonstiges/leitfaden-zum-umgang-mit-zwangsverheiratungen/1714/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 11 Jun 2010 13:44:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Joachim Sokolowski</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesregierung]]></category>
		<category><![CDATA[Zwangsheirat]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Die Bundesregierung stellt hier einen Leitfaden, der Lehrkräfte im Umgang mit dem Thema Zwangsverheiratungen sensibilisieren soll zur Verfügung. </p> <p>Erarbeitet wurde die Pulikation von der Integrationsbeauftragtengemeinsam mit den Mitgliedern einer offenen Bund-Länder-Arbeitsgruppe.</p> <p>Der Leitfaden soll das Schulpersonal auf die Thematisierung von Zwangsheirat in der Schule vorbereiten und ihm ermöglichen, gegenüber Schülerinnen und Schülern sowie potenziellen Opfern die richtige Ansprache zu finden. </p> Copyright &#169; 2012 by Rechtsanwalt Strafrecht Joachim Sokolowski, Fachanwalt für Sozialrecht J. Sokolowski]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Bundesregierung stellt <a href="http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Publikation/IB/Anlagen/2010-06-08-leitfaden-schulen-zwangsverheiratungen,property=publicationFile.pdf"  target="_blank">hier einen Leitfaden</a>, der Lehrkräfte im Umgang mit dem Thema Zwangsverheiratungen sensibilisieren soll zur Verfügung. <span id="more-1714"></span></p>
<p>Erarbeitet wurde die Pulikation von der Integrationsbeauftragtengemeinsam mit den Mitgliedern einer offenen Bund-Länder-Arbeitsgruppe.</p>
<p>Der Leitfaden soll das Schulpersonal auf die Thematisierung von Zwangsheirat in der Schule vorbereiten und ihm ermöglichen, gegenüber Schülerinnen und Schülern sowie potenziellen Opfern die richtige Ansprache zu finden. </p>
<small style="text-color:#cccccc;">Copyright &copy; 2012 by <strong><a href="http://www.sokolowski.org" >Rechtsanwalt Strafrecht Joachim Sokolowski, Fachanwalt für Sozialrecht</a></strong> J. Sokolowski</small><hr/>]]></content:encoded>
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		<title>ALG II: Ist die Abwrackprämie Einkommen?</title>
		<link>http://www.sokolowski.org/sozialrecht/ist-die-abwrackpramie-einkommen-nach-dem-sgb-ii/836/</link>
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		<pubDate>Sat, 23 Jan 2010 13:58:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Joachim Sokolowski</dc:creator>
				<category><![CDATA[ALG II]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abwrackprämie]]></category>
		<category><![CDATA[Anrechnung]]></category>
		<category><![CDATA[§ 11 SGB II]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesregierung]]></category>
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		<category><![CDATA[L 7 AS 831/09 B ER]]></category>
		<category><![CDATA[LSG Bayern]]></category>
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		<category><![CDATA[Umweltprämie]]></category>
		<category><![CDATA[zweckbestimmte Einnahme]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Umstritten ist bislang, ob die landläufig als Abwrackprämie bezeichnete Umweltprämie die in 2009 für das Verschrotten eine Altfahrzeuges bei Neukauf eines Fahrzeuges gezahlt wurde, bei der Berechnung des Grundsicherungsanspruches nach dem SGB II (ALG II) oder auch nach dem SGB XII als Einkommen anzurechnen, oder ob diese als zweckbestimmte Einnahme nach § 11 Abs. 3 Nr. 1a SGB II nicht als Einkommen zu berücksichtigen ist.</p> <p>Die Rechtsprechung der Landessozialgerichte ist uneinheitlich: für die Anrechnung als Einkommen ist das LSG NRW (Beschluss vom 03.07.2009, L 20 B 59/09 AS ER). Gegen eine Anrechnung als Einkommen ist das LSG Sachsen-Anhalt (Beschluss vom <a href="http://www.sokolowski.org/sozialrecht/ist-die-abwrackpramie-einkommen-nach-dem-sgb-ii/836/">weiter lesen...</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Umstritten ist bislang, ob die landläufig als Abwrackprämie bezeichnete <a href="http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/umweltpraemie/index.html"  target="_blank">Umweltprämie</a> die in 2009 für das Verschrotten eine Altfahrzeuges bei Neukauf eines Fahrzeuges gezahlt wurde, bei der Berechnung des Grundsicherungsanspruches nach dem SGB II (ALG II) oder auch nach dem SGB XII als Einkommen anzurechnen,<span id="more-836"></span> oder ob diese als zweckbestimmte Einnahme nach § <a href="http://dejure.org/gesetze/SGB_II/11.html"  target="_blank" title="&sect; 11 SGB II: Zu ber&uuml;cksichtigendes Einkommen">11 Abs. 3 Nr. 1a SGB II</a> nicht als Einkommen zu berücksichtigen ist.</p>
<p>Die Rechtsprechung der Landessozialgerichte ist uneinheitlich: für die Anrechnung als Einkommen ist das LSG NRW (Beschluss vom 03.07.2009, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=L 20 B 59/09 AS ER"  target="_blank" title="LSG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2009 - L 20 B 59/09">L 20 B 59/09 AS ER</a>). Gegen eine Anrechnung als Einkommen ist das LSG Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 06.10.2009, L 5 As 265/09 B ER).<br />
Die Bundesregierung spricht sich in der Antwort auf eine kleine Anfrage aus (BTDrs. 16/14156). Gegen die Anrechnung ist in der Literatur Brühl in LPK SGB II,  § 11 Rn. 66.</p>
<p>Das LSG Bayern hat diese Fragein seiner Entscheidung vom 21.12.2009 in dem Verfahren <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=L 7 AS 831/09 B ER"  target="_blank" title="LSG Bayern, 21.12.2009 - L 7 AS 831/09">L 7 AS 831/09 B ER</a>  auf einstweiligen Rechtsschutz letztendlich offen gelassen, jedoch unter anderem folgendes ausgeführt:</p>
<blockquote><p>
Rechtsgrundlage der Umweltprämie ist die Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen vom 20.02.2009 mit Änderungen der Richtlinie vom 17.03.2009 und 26.06.2009 (Bundesanzeiger S. 835, 1056, 1144). Aus wirtschafts- und umweltpolitischen Motiven wird eine Zuwendung von 2500,- Euro gewährt, wenn ein alter Personenkraftwagen verschrottet wird und ein Neufahrzeug bestimmter Emissionsgüte erworben wird. Die Zuwendung wird nach Prüfung der Voraussetzungen auf ein vom Antragsteller angegebenes Konto ausgezahlt.</p>
<p>Als Einkommen sind nach § <a href="http://dejure.org/gesetze/SGB_II/11.html"  target="_blank" title="&sect; 11 SGB II: Zu ber&uuml;cksichtigendes Einkommen">11 Abs. 1 Satz 1 SGB II</a> grundsätzlich alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert anzurechnen.</p>
<p>Nach § <a href="http://dejure.org/gesetze/SGB_II/11.html"  target="_blank" title="&sect; 11 SGB II: Zu ber&uuml;cksichtigendes Einkommen">11 Abs. 3 Nr. 1a SGB II</a> sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen zweckbestimmte Einnahmen, die einem anderen Zweck als die Leistungen nach dem SGB II dienen und die Lage des Empfängers nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach dem SGB II nicht gerechtfertigt sind.</p>
<p>Das BSG hat im Urteil vom 30.09.2008, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=B 4 AS 19/07 R"  target="_blank" title="BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 19/07 R">B 4 AS 19/07 R</a> (dort Rn. 14) zur Anrechnung der Eigenheimzulage (vor dem 01.10.2005 und damit vor Inkrafttreten von § 1 Abs. 1 Nr. 7 Alg II-V) ausgeführt:</p>
<p>&#8220;§ <a href="http://dejure.org/gesetze/SGB_II/11.html"  target="_blank" title="&sect; 11 SGB II: Zu ber&uuml;cksichtigendes Einkommen">11 Abs 3 Nr. 1a SGB II</a> soll einerseits bewirken, dass die besondere Zweckbestimmung einer Leistung durch ihre Berücksichtigung im Rahmen des SGB II [richtig: nicht] verfehlt wird. Andererseits soll die Vorschrift ihre Erbringung für einen identischen Zweck, also eine Doppelleistung verhindern. Es kommt demnach darauf an, ob die in Frage stehende Leistung ebenso wie die Leistungen nach dem SGB II der Existenzsicherung des Begünstigten dient.&#8221;</p>
<p>Das BSG führte aus, dass das Bundesverwaltungsgericht die Eigenheimzulage als auf die Sozialhilfe anrechenbares Einkommen gewertet habe, weil sie unabhängig davon gewährt werde, ob sie tatsächlich zur Finanzierung des Eigenheimes verwendet werde und deren konkrete Verwendung im Belieben des Empfängers stehe. Dies hat das BSG in der genannten Entscheidung nicht auf das SGB II übertragen. § <a href="http://dejure.org/gesetze/SGB_II/11.html"  target="_blank" title="&sect; 11 SGB II: Zu ber&uuml;cksichtigendes Einkommen">11 Abs. 3 SGB II</a> erfordere keinen ausdrücklich im Gesetz genannten Zweck. Zweck der Eigenheimzulage sei es nicht, den allgemeinen Lebensunterhalt zu sichern, sondern Haushalten mit geringem Einkommen den Zugang zum Wohneigentum zu eröffnen oder zu erleichtern. Es entspreche auch dem Ziel des SGB II, eine möglichst zügige Wiedereingliederung des Hilfebedürftigen in den Arbeitsmarkt zu gewährleisten und dabei einen Ausverkauf des während<br />
vorangegangener Erwerbstätigkeit mit staatlicher Förderung erworbenen Vermögens zu vermeiden. Das im Hinblick auf den Bezug einer staatlichen Fürsorgeleistung angemessene Vermögen solle vielmehr erhalten bleiben. Die angemessene Immobilie sei nach § <a href="http://dejure.org/gesetze/SGB_II/12.html"  target="_blank" title="&sect; 12 SGB II: Zu ber&uuml;cksichtigendes Verm&ouml;gen">12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II</a> unter Schutz gestellt (a.a.O. Rn. 16).</p>
<p>Diese Rechtsprechung auf die Umweltprämie übertragen bedeutet:</p>
<p>Mit dem Zweck von § <a href="http://dejure.org/gesetze/SGB_II/11.html"  target="_blank" title="&sect; 11 SGB II: Zu ber&uuml;cksichtigendes Einkommen">11 Abs. 3 SGB II</a> ist die Nichtanrechnung der Umweltprämie vereinbar. Durch Berücksichtigung der Umweltprämie als Einkommen, würde die besondere Zweckbestimmung der Umweltprämie verfehlt werden. Die Umweltprämie soll einen finanziellen Anreiz dafür schaffen, dass &#8220;außerplanmäßig&#8221; ein neuer PKW erworben wird. Würde die Umweltprämie angerechnet werden, wäre der Anreiz hinfällig, und der Hilfebedürftige könnte von vornherein auf die Umweltprämie verzichten. Die Erbringung von Doppelleistungen ist nicht zu befürchten: Die Umweltprämie ist ein Zuschuss zum Erwerb eines neuen PKW &#8211; dafür gibt es im SGB II keine Leistungen.</p>
<p>Die 2500,- Euro der Umweltprämie können wie die Eigenheimzulage für beliebige Zwecke eingesetzt werden. Bei der Eigenheimzulage ist die zweckentsprechende Verwendung, also die Verwendung für das Förderobjekt, Voraussetzung der Nichtberücksichtigung (BSG a.a.O. Rn. 19). Dieses Prinzip gilt auch für die Umweltprämie, d. h. die zweckentsprechende Verwendung muss nachgewiesen werden. Die Umweltprämie wurde hier nachweislich für den Autokauf eingesetzt.</p>
<p>Unschädlich ist weiterhin, dass das neu angeschaffte Kraftfahrzeug einen Wert von 9000,- Euro hat. Wie das angemessene Eigenheim (§ <a href="http://dejure.org/gesetze/SGB_II/12.html"  target="_blank" title="&sect; 12 SGB II: Zu ber&uuml;cksichtigendes Verm&ouml;gen">12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 SGB II</a>) ist auch das angemessene Kraftfahrzeug (§ <a href="http://dejure.org/gesetze/SGB_II/12.html"  target="_blank" title="&sect; 12 SGB II: Zu ber&uuml;cksichtigendes Verm&ouml;gen">12 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 SGB II</a>) geschütztes Vermögen. Auch wenn die Wertgrenze für ein angemessenes Kraftfahrzeug bei 7500,- Euro liegt (BSG, Urteil vom 06.09.2007, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=B 14/7b AS 66/06 R"  target="_blank" title="BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 66/06 R">B 14/7b AS 66/06 R</a>, dort Rn. 13), kann dieser Wert unter Anrechnung auf den Grundfreibetrag nach § <a href="http://dejure.org/gesetze/SGB_II/12.html"  target="_blank" title="&sect; 12 SGB II: Zu ber&uuml;cksichtigendes Verm&ouml;gen">12 Abs. 2 Nr. 1 SGB II</a> überschritten werden (BSG a.a.O. Rn. 18). Grundsätzlich kann also auch mit Hilfe der Umweltprämie ein Neuwagen erworben werden, der dann geschütztes Vermögen ist. Das angemessene Kraftfahrzeug wird im SGB II geschützt, weil es für den Weg zu einer künftigen Arbeitsstelle eingesetzt werden kann (BSG a.a.O. Rn. 14). Ob auch unter diesem Aspekt eine schützenswerte Position, vergleichbar dem Erhalt einer vor dem Leistungsbezug erworbenen Immobilie besteht, musste der Senat in diesem Verfahren nicht abschließend entscheiden.</p>
<p>Die Lage der Beschwerdeführerin wird durch die Umweltprämie nicht so günstig beeinflusst, dass daneben Leistungen nach dem SGB II nicht gerechtfertigt wären. Abzustellen ist darauf, ob sich der Hilfebedarf durch den Zufluss deutlich verringert (Mecke in Eicher/ Spellbrink, SGB II, 2. Auflage 2008, § 11 Rn. 40). Dies ist hier angesichts der konkreten Situation &#8211; wie sie sich dem Senat im Eilverfahren darstellt &#8211; nicht der Fall.</p></blockquote>
<p><a href="http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&#038;id=125976"  target="_blank">Die Entscheidung kann hier auf den Seiten der Sozialgerichtsbarkeit im Volltext abgerufen werden.</a></p>
<small style="text-color:#cccccc;">Copyright &copy; 2012 by <strong><a href="http://www.sokolowski.org" >Rechtsanwalt Strafrecht Joachim Sokolowski, Fachanwalt für Sozialrecht</a></strong> J. Sokolowski</small><hr/>]]></content:encoded>
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		<title>Bundesbürger werden immer älter und beziehen immer länger Rente</title>
		<link>http://www.sokolowski.org/sozialrecht/immer-langer-rente-immer-alter/369/</link>
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		<pubDate>Sun, 20 Jul 2008 06:53:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Joachim Sokolowski</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rente]]></category>
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		<description><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Nach den Zahlen der Deutschen Rentenversicherung lag das durchschnittliche Sterbealter der Bezieher der gesetzlichen Renten im Jahr 2007 bei 76,6 Jahren. In 1995 betrug das durchschnittliche Sterbealter 75,3 Jahre, die durchschnittliche Rentenbezugsdauer 15,8 Jahre.</p> <p style="text-align: justify;">Frauen beziehen bekommen heute durchschnittlich 19,9 Jahre lang Rente, Männer dagegen lediglich 15 Jahre. 1995 waren es bei den Frauen 18,2 Jahre und bei den Männern 13,6 Jahre im Durchschnitt. Auch zwischen Deutschland West und Ost gibt es Unterschiede: In Ostdeutschland sind die Rentenbezugszeiten länger. Im Mittel lag die Rentenbezugsdauer in den alten Bundesländern bei 17,3 Jahren und in den neuen Ländern <a href="http://www.sokolowski.org/sozialrecht/immer-langer-rente-immer-alter/369/">weiter lesen...</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Nach den Zahlen der Deutschen Rentenversicherung lag das durchschnittliche Sterbealter der Bezieher der gesetzlichen Renten im Jahr 2007 bei 76,6 Jahren. In 1995 betrug das durchschnittliche Sterbealter 75,3 Jahre, die durchschnittliche Rentenbezugsdauer 15,8 Jahre.<span id="more-369"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Frauen beziehen bekommen heute durchschnittlich 19,9 Jahre lang Rente, Männer dagegen lediglich 15 Jahre.<br />
1995 waren es bei den Frauen 18,2 Jahre und bei den Männern 13,6 Jahre im Durchschnitt.<br />
Auch zwischen Deutschland West und Ost gibt es Unterschiede: In Ostdeutschland sind die Rentenbezugszeiten länger. Im Mittel lag die Rentenbezugsdauer in den alten Bundesländern bei 17,3 Jahren und in den neuen Ländern bei 18,1 Jahren. Zwölf Jahre zuvor waren es 15,7 beziehungsweise 16,0 Jahre.</p>
<p style="text-align: justify;">Gegenwärtig kommen in Deutschland drei Menschen im erwerbsfähigen Alter zwischen 20 und 64 auf einen Rentenbezieher. Im Jahr 2030 liegt das Verhältnis Prognosen zufolge bei nur noch 2:1.</p>
<p style="text-align: justify;">Quelle: <a href="http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2008/07/2008-07-15-laengerer-bezug-der-rente.html"  target="_blank">Bundesregierung</a></p>
<small style="text-color:#cccccc;">Copyright &copy; 2012 by <strong><a href="http://www.sokolowski.org" >Rechtsanwalt Strafrecht Joachim Sokolowski, Fachanwalt für Sozialrecht</a></strong> J. Sokolowski</small><hr/>]]></content:encoded>
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