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Ohne Fahrerkarte in Frankreich – ggf. kein Bussgeld!

In der letzten Zeit häuften sich Berichte, dass Bus- oder LKWfahrern, die mit einem Fahrzeug ohne digitalem Kontrollgerät in Frankreich ohne Fahrerkarte unterwegs waren, ein Bussgeld in Höhe von 150,00 EUR und teilweise mehr auch dann abgenommen wurde, wennfür den Fahrer noch gar keine Fahrerkarte ausgestellt war.

Diese war rechtswidrig, da die EU-Verordnung ausdrücklich nur die Fahrer zum Mitführen der Fahrerkarte verpflichtet, denen bereits eine Fahrerkarte ausgestellt wurde.
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Übersicht der Lenk- und Ruhezeiten nach VO (EG) 561/2006

Nachfolgend ein Überblick der Lenk- und Ruhezeiten für Bus- und LKW-Fahrer nach der am 11.04.2007 in Kraft getretenen VO (EG) 561/2006.
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Keine Lenk- und Ruhezeiten mehr für Bus- und LKW-Fahrer?

Am 11. April ist die neue EU-Verordnung bezüglich der Lenk- und Ruhezeiten in Kraft getreten. → weiter lesen…

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes

Die Bundesregierung hat nunmehr den Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes vorgelegt. Mit diesem Gesetz soll insbesondere die zum 11. April 2007 in Kraft tretende Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates umgesetzt werden. Ausserdem werden Anpassungen vorgenommen, die aufgrund der Einführung des digitalen Kontrollgerätes für erforderlich erachtet werden.
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Lenk- und Ruhezeiten nach Einführung des § 21a ArbZG

Seit Inkrafttreten des § 21a des Arbeitszeitgesetzes scheint bei den Kraftfahrern einige Unsicherheit zu herrschen. Hier nun ein Versuch, die Änderungen verständlich aufzuzeigen.

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass das Arbeitszeitgesetz im Gegensatz zu der VO EWG Nr. 3820/85 bzw. ab 11. April 2007 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 nur für Arbeitnehmer, nicht aber für Selbständige gilt. → weiter lesen…

Arbeitszeitgesetz, Änderung für Bus- und LKW-Fahrer

Aus gegebenem Anlass – die Neuregelungen scheinen bei den betroffenen Betrieben noch nicht hinreichend bekannt zu sein, wird auf den mit Wirkung zum 1. September 2006 in das Arbeitszeitgesetz neu aufgenommenen § 21 ArbZG hingewiesen:

§ 21a ArbZG Beschäftigung im Straßentransport
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Änderungen im Bußgeldkatalog zum 1. August 2006

Zum 1. August 2006 treten folgende Änderungen im Bußgeldkatalog in Kraft:

Ohne Abblendlicht im Tunnel fahren: 10 Euro
Wenden im Tunnel: 40 Euro, 1Punkt
In einer Nothalte- oder Pannenbucht unberechtigt halten: 20 Euro
In einer Nothalte- oder Pannenbucht unberechtigt parken: 25 Euro

Gesetzliche Neuregelungen und Änderungen zum 1. August 2006

Zum 1. August 2006 treten unter anderem in folgenden Bereichen gesetzliche Neuregelungen und Änderungen in Kraft:

BGH zur Verjährungsunterbrechung im Bußgeldverfahren

Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 22. Mai 2006 in dem Verfahren 5 StR 578/06 festgestellt, dass es für eine verjährungsunterbrechende Anordnung der Bekanntgabe des Ermittlungsverfahrens gemäß § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG ausreicht, dass der Sachbearbeiter der Verwaltungsbehörde die Erstellung und Versendung eines Anhörungsbogens durch individuellen elektronischen Befehl veranlasst, wenn sich der Zeitpunkt und der Bearbeiter dieses Vorgangs sicher feststellen lassen.

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Atemalkoholmessung u.U. nur eingeschränkt verwertbar

Nach einer Entscheidung des OLG Karlsruhe in dem Verfahren 1 Ss 32/06 ist bei einer Nichteinhaltung der Wartezeit von 20 Minuten zwischen Trinkende und Messung das Ergebnis einer Atemalkoholmessung nur eingeschränkt verwertbar:
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