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Erst dachte ich an einen verfrühten Aprilscherz, als ich in Richter Ballmanns Blog von der Bussgeldprüfstelle las.
Aber es war offensichtlich ernst gemeint, das Angebot. Nicht nur, dass man sich das Angebot auf der Homepage ansehen konnte (angehängter Screenshot), nein, es existierte tatsächlich auch eine 0800-Servicenummer, die telefonisch erreichbar war… → weiter lesen…

Nach Ablauf der sogenannten Tilgungsfrist, die je nach Delikt zwei oder fünf Jahre beträgt und ggf. durch Neueintragungen von neuem zu Laufen beginnt, werden Punkteeintragungen im Flensburger Verkehrzentralregister noch ein weiteres Jahr gelistet. → weiter lesen…

In seiner Entscheidung vom 27.11.2009 in dem Verfahren 2 Ss OWi 164/09 hat das OLG Frankfurt sich sehr ausführlich mit dem Begriff des Durchgangsverkehrs beschäftigt. → weiter lesen…
Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Köln hat mit Beschluss vom 22.10.2009 in dem Verfahren 82 Ss-OWi 93/09 entschieden, dass die Benutzung eines Festnetz Mobilteils während der Fahrt → weiter lesen…
Häufig stellt sich für LKW- und Busfahrer im grenzüberschreitenden Verkehr die Frage, ob Verstöße gegen die Sozialvorschriften, die im Ausland begangen worden sind, auch in Deutschland mit einem Bußgeld geahndet werden können… → weiter lesen…
Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Änderungen des neuen, für nach dem 31. Januar 2009 begangene Verkehrsverstöße geltenden, Bußgeldkataloges:
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Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Änderungen des neuen, für nach dem 31. Januar 2009 begangene Verkehrsverstöße geltenden, Bußgeldkataloges:
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Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 13. Oktober 2008 den neuen Bußgeldkatalog gebilligt. Damit tritt der Bußgeldkatalog, der teilweise erheblich erhöhte Bußgelder vorsieht, am 1. Januar 2009 in Kraft. → weiter lesen…
Das Bundesverfassungsgericht hat in dem Verfahren 2 BvR 1817/08 mit Beschluss vom 18. September 2008 die Verfassungsbeschwerde eines Verurteilten der sich gegen seine Verurteilung in einem Bußgeldverfahren wegen Überschreitens der Tageslenkzeiten und mittelbar gegen § 8 Abs. 3 FPersG gewendet hat, nicht zur Entscheidung angenommen.
Das Gericht begründet seine Entscheidung wie folgt:
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Der Bundesrat hat am 04. Juli 2008 Stellung zu einem europäischen Richtlinienvorschlag zur europaweiten Verfolgung von bestimmten Verkehrsdelikten genommen. Geplant ist, Geschwindigkeitsübertretungen, Trunkenheit im Straßenverkehr, Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes und Rotlichtverstöße grenzüberschreitend zu verfolgen. Ein elektronisches Verfahren für den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten soll der Ermittlung des Fahrzeughalters dienen. → weiter lesen…
Am 10. Mai 2007 fand die 2. und 3. Lesung des Gesetzes zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes im Bundestag statt.
Nach Aussprache über den Gesetzentwurf wurde dieser mit den Stimmen der Koalition und des Bündnisses 90/Die Grünen ohne Gegenstimmen und bei Enthaltung der Fraktion der FDP und der Linken in 2. und 3. Lesung angenommen.
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Eine Strafbarkeit wegen Amtsanmaßung gemäß § 132 StGB setzt nach der Entscheidung des Berliner Kammergerichts vom 19.1.2007 ((2/5) 1 Ss 111/06 (51/06)) in beiden Tatvarianten ein Handeln voraus, das sich als amtliche Tätigkeit darstellt. → weiter lesen…
In der letzten Zeit häuften sich Berichte, dass Bus- oder LKWfahrern, die mit einem Fahrzeug ohne digitalem Kontrollgerät in Frankreich ohne Fahrerkarte unterwegs waren, ein Bussgeld in Höhe von 150,00 EUR und teilweise mehr auch dann abgenommen wurde, wennfür den Fahrer noch gar keine Fahrerkarte ausgestellt war.
Diese war rechtswidrig, da die EU-Verordnung ausdrücklich nur die Fahrer zum Mitführen der Fahrerkarte verpflichtet, denen bereits eine Fahrerkarte ausgestellt wurde.
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Nachfolgend ein Überblick der Lenk- und Ruhezeiten für Bus- und LKW-Fahrer nach der am 11.04.2007 in Kraft getretenen VO (EG) 561/2006.
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Am 11. April ist die neue EU-Verordnung bezüglich der Lenk- und Ruhezeiten in Kraft getreten. → weiter lesen…
Die Bundesregierung hat nunmehr den Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes vorgelegt. Mit diesem Gesetz soll insbesondere die zum 11. April 2007 in Kraft tretende Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates umgesetzt werden. Ausserdem werden Anpassungen vorgenommen, die aufgrund der Einführung des digitalen Kontrollgerätes für erforderlich erachtet werden.
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Seit Inkrafttreten des § 21a des Arbeitszeitgesetzes scheint bei den Kraftfahrern einige Unsicherheit zu herrschen. Hier nun ein Versuch, die Änderungen verständlich aufzuzeigen.
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass das Arbeitszeitgesetz im Gegensatz zu der VO EWG Nr. 3820/85 bzw. ab 11. April 2007 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 nur für Arbeitnehmer, nicht aber für Selbständige gilt. → weiter lesen…
Aus gegebenem Anlass – die Neuregelungen scheinen bei den betroffenen Betrieben noch nicht hinreichend bekannt zu sein, wird auf den mit Wirkung zum 1. September 2006 in das Arbeitszeitgesetz neu aufgenommenen § 21 ArbZG hingewiesen:
§ 21a ArbZG Beschäftigung im Straßentransport
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Zum 1. August 2006 treten folgende Änderungen im Bußgeldkatalog in Kraft:
Ohne Abblendlicht im Tunnel fahren: 10 Euro
Wenden im Tunnel: 40 Euro, 1Punkt
In einer Nothalte- oder Pannenbucht unberechtigt halten: 20 Euro
In einer Nothalte- oder Pannenbucht unberechtigt parken: 25 Euro
Zum 1. August 2006 treten unter anderem in folgenden Bereichen gesetzliche Neuregelungen und Änderungen in Kraft:
Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 22. Mai 2006 in dem Verfahren 5 StR 578/06 festgestellt, dass es für eine verjährungsunterbrechende Anordnung der Bekanntgabe des Ermittlungsverfahrens gemäß § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG ausreicht, dass der Sachbearbeiter der Verwaltungsbehörde die Erstellung und Versendung eines Anhörungsbogens durch individuellen elektronischen Befehl veranlasst, wenn sich der Zeitpunkt und der Bearbeiter dieses Vorgangs sicher feststellen lassen.
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Nach einer Entscheidung des OLG Karlsruhe in dem Verfahren 1 Ss 32/06 ist bei einer Nichteinhaltung der Wartezeit von 20 Minuten zwischen Trinkende und Messung das Ergebnis einer Atemalkoholmessung nur eingeschränkt verwertbar:
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