Die Fahrerlaubnis der Klasse D (Busführerschein) erfordert nach § 11 Abs 1 Satz 4 FeV eine persönliche Zuverlässigkeit des Fahrers im Hinblick auf das Vertrauensverhältnis zu seinen Fahrgästen. → weiter lesen…
// Joachim Sokolowski // Rechtsanwalt Strafrecht // Fachanwalt für Sozialrecht // Neu-Isenburg // |
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Die Fahrerlaubnis der Klasse D (Busführerschein) erfordert nach § 11 Abs 1 Satz 4 FeV eine persönliche Zuverlässigkeit des Fahrers im Hinblick auf das Vertrauensverhältnis zu seinen Fahrgästen. → weiter lesen… Am 1. Mai 2010 tritt das fünte Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregisters (BGBl. 2009 I S. 1952) in Kraft. Es wird in den §§ 30a, 31 BZRG ein sogenanntes „erweitertes Führungszeugnis“ eingeführt. → weiter lesen… |
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