Umzug einer Canabis-Indoorplantage

Polizei Hessen

Gemeinhin werden bei einem Wohnungsumzug nicht nur Möbel, Geschirr etc., also der gesamte Hausstand transportiert, sondern oftmals auch Pflanzen. Doch die Pflanzen die ein 31 und 33 Jahre altes Pärchen gestern mit in seine neue Wohnung nehmen wollten, stellten eine Besonderheit dar: Es soll sich nämlich um insgesamt 109 Cannabis-Setzlinge gehandelt haben. → weiter lesen…

Statt Geldwäsche Drogenwäsche?

Polizei Hessen

Nicht schlecht staunten Beamte des 2. Offenbacher Polizeireviers, als sie zu einem Einbruch in die Waldstraße in Offenbach gerufen wurden. → weiter lesen…

Fahrlässig Drogen im Blut?

Entscheidung des OLG Frankfurt

Will der Amtsrichter wegen einer farlässigen Drogenfahrt nach § 24 a Abs. 2 StVG verurteilen, so muss er darlegen, warum er von Fahrlässigkeit des Betroffenen ausgeht. → weiter lesen…

Fahranfänger: Unter Alkohol- und Drogeneinfluss ohne Sicherheitsgurt telefoniert

Am 13.02.2010, gegen 11:35 Uhr, fiel Beamten der Polizei in Bremervörde ein junger Mann auf, der während der Fahrt mit seinem Handy telefonierte und nicht angeschnallt war. → weiter lesen…

Polizei als Paketzusteller

Ein Paketzusteller aus Raunheim wollte in der vergangenen Woche in Niederselters ein Päckchen loswerden, doch der Empfänger war nicht anzutreffen, so dass ihm eine Nachricht hinterlassen werden musste. → weiter lesen…

Hanfplantage im Studentenwohnheim

Ein in Köln-Deutz wohnhafter Liebhaber verbotener Pflanzen erhielt gestern Mittag unerwarteten Besuch der Kölner Polizei. → weiter lesen…

Volles Programm…

Unangeschnallt beim Autofahren telefonieren – das ruft die Polizei auf den Plan…
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PKW-Fahrt 28 Stunden nach Cannabiskonsum

In seiner Enstcheidung vom 16.3.2007 in den Verfahren Ss (B) 5/2007 (18/07) und Ss (B) 5/07 (18/07) hat das OLG Saarbrücken festgestellt, dass zum objektiven Tatbestand des § 24a Abs. 2 StVG lediglich das Führen eines Kraftfahrzeuges unter Wirkung eines der in der Anlage zu § 24a StVG genannten berauschenden Mittels gehört. Wird im Blut des Betroffenen eine Wirkstoffkonzentration von 1 ng/ml THC gemessen, so sei der sichere Nachweis erbracht, dass der Betroffene noch unter der Wirkung zuvor genossenen Cannabis stehe.
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