Bedingter Tötungsvorsatz des Schönheitschirurgen?

In dem vom BGH mit Urteil vom 7.07.2011 entschiedenen Verfahren (5 StR 561/10) hatte das Schwurgericht den angeklagten Schönheitschirurgen wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit versuchtem Totschlag zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt.
→ weiter lesen…