Eine Verurteilug wegen Besitzes kinderpornografischer Schriften reicht nicht aus, um die Anordnung einer DNA-Entnahme zu rechtfertigen.
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// Joachim Sokolowski // Rechtsanwalt Strafrecht // Fachanwalt für Sozialrecht // Neu-Isenburg // |
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Eine Verurteilug wegen Besitzes kinderpornografischer Schriften reicht nicht aus, um die Anordnung einer DNA-Entnahme zu rechtfertigen. Das OLG Celle hat sich in seinem Beschluss vom 7. Dezember 2009 in dem Verfahren Az: 1 Ws 556/09 ausführlich mit den Voraussetzungen der Anordnung einer DNA-Untersuchung, insbesondere bezüglich eines der Hehlerei verdächtigen Täters, befasst. → weiter lesen… |
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