Steuerberater muss Sozialversicherungsbeiträge für seine Angestellte bezahlen

In dem zu Aktenzeichen L 1 KR 128/08 am 30.11.2009 vom LSG Hessen entschiedenen Fall hatte ein Steuerberater seiner Angestellten ein monatliches Bruttoarbeitsentgelt in Höhe von nur 978,00 DM gezahlt. → weiter lesen…