Bei Transport neben Veruteilung wegen Besitzes von BTM keine zusätzliche Veruteilung wegen Fahrens unter Drogeneinfluß nach § 24a StVG

Entscheidung des Bundesgerichtshofes

In dem vom BGH am 8. Juni 2011 (4 StR 209/11) entschiedenen Verfahren hatte das Landgericht den Angeklagten u.a. wegen Besitz von Betäubungsmittel verurteilt und ihn daneben auch noch wegen der Ordnungswidrigkeit des Fahrens unter Drogeneinfluß gem. § 24a StVG zu einer Geldbuße von 500,00 € und einem Fahrverbot von einem Monat verurteilt.
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BKA und Drogenbeauftragte warnen vor Badesalz und Lufterfrischer…

Bundeskriminalamt

Das Bundeskriminalamt (BKA) und die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans, warnen vor dem Konsum von so genannten “Legal High”-Produkten → weiter lesen…

Fahrlässig Drogen im Blut?

Entscheidung des OLG Frankfurt

Will der Amtsrichter wegen einer farlässigen Drogenfahrt nach § 24 a Abs. 2 StVG verurteilen, so muss er darlegen, warum er von Fahrlässigkeit des Betroffenen ausgeht. → weiter lesen…

Fahranfänger: Unter Alkohol- und Drogeneinfluss ohne Sicherheitsgurt telefoniert

Am 13.02.2010, gegen 11:35 Uhr, fiel Beamten der Polizei in Bremervörde ein junger Mann auf, der während der Fahrt mit seinem Handy telefonierte und nicht angeschnallt war. → weiter lesen…

BGH: Anordnung einer Entziehungskur setzt Aussicht auf Behandlungserfolg voraus

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 26.10.2007 in dem Verfahren 2 StR 393/07 setzt die Anordnung einer Entziehungskur nach § 64 StGB die hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg voraus. → weiter lesen…