Ab 1. Januar 2008 einheitlicher Bewertungsmaßstab für vertragsärztliche Leistungen

Zum 1. Januar 2008 tritt der neue Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) in Kraft. Im EBM sind alle vertragsärztlichen Leistungen, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden können, aufgeführt → weiter lesen…