Rechtsbehelfsbelehrung muß nicht auf die Möglichkeit der elektronischen Klageerhebung hinweisen

Klagen können in Hessen aufgrund der Verordnung vom 26.10.2007, GVBl. 2007, 699 auf elektronischem Wege eingereicht werden (EGVP). In dem nun vom Sozialgericht Marburg am 15. Juni 2011 entschiedenen Fall (S 12 KA 295/10) hatte die Behörde die Rechtsbehelfsbelehrung in ihrem Widerspruchsbescheid nicht mit einem Hinweis, dass die Klage auch auf dem elektronischen Wege eingereicht werden kann, versehen.
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Richter hat keinen Anspruch auf Ausdruck elektronisch eingereichter Dokumente

Entscheidung des Bundesgerichtshofes

Ein Richter sah sich in seiner richterlichen Unabhängigkeit dadurch verletzt, dass ihm elektronisch eingereichte Eingaben zum Handelsregister nicht in ausgedruckter Form zur Bearbeitung vorgelegt werden. Er bat zunächst den Geschäftsleiter des Amtsgerichts zu veranlassen, dass ihm elektronisch eingereichte Eingaben zum Handelsregister zukünftig stets in ausgedruckter Form vorgelegt werden. Dem wurde nicht nachgekommen, so dass hierüber nun letztendlich der Bundesgerichtshof zu entscheiden hatte. → weiter lesen…

EGVP 2.5.0.1 Fehler: Vorsicht bei fristwahrenden Schriftsätzen!!!

Seit 2008 setze ich EGVP zur Übermittlung meiner Schriftsätze u.a. an die die hessische Justiz ein. Tolle Sache! Aber: → weiter lesen…

Und es geht doch: EGVP unter Windows 7

Das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach EGVP ist eine schöne Sache, erleichtert es doch dem Anwalt – und bei richtiger Nutzung auch der Justiz – die Arbeit erheblich und spart Kosten für die Ausfertigung und den Versand der Schriftsätze usw. → weiter lesen…