Nach einer Entscheidung des SG Detmold in dem Verfahren S 8 AS 37/05 vom 16.02.2006 sind angemessene Tilgungsraten für die selbst genutzte Eigentumswohnung als Kosten der Unterkunft bei der Bedarfsberechnung zu berücksichtigen.
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// Joachim Sokolowski // Rechtsanwalt Strafrecht // Fachanwalt für Sozialrecht // Neu-Isenburg // |
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Nach einer Entscheidung des SG Detmold in dem Verfahren S 8 AS 37/05 vom 16.02.2006 sind angemessene Tilgungsraten für die selbst genutzte Eigentumswohnung als Kosten der Unterkunft bei der Bedarfsberechnung zu berücksichtigen. |
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