Einziehung des Wertersatzes nur wenn Täter Eigentümer war

Entscheidung des BundesgerichtshofsEine Einziehung des Wertersatzes nach § 74c StGB setzt voraus, dass der Täter oder Teilnehmer zum Zeitpunkt der Tat Eigentümer des der Einziehung unterliegenden Gegenstandes war. → weiter lesen…