Erwägungen bezüglich der Strafaussetzung zur Bewährung

Entscheidung des Bundesgerichtshofes
Versagt das Gericht einem Angeklagten der zu Freiheitsstrafe von 2 Jahren oder weniger verurteilt wird die Strafaussetzung zur Bewährung, so hat es diese Entscheidung auf eine Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Verurteilten (vgl. BGHSt 29, 319, 324; Fischer aaO § 56 Rdn. 23 m.w.N.) gem. § 56 II StGB zu stützen. → weiter lesen…

Anforderungen an ein Verwerfungsurteil nach Ablehnung von Terminsverlegungsanträgen

Das OLG Oldenburg hat in seinem Beschluss vom 31.08.2010 in dem Verfahren 2 SsRs 170/10 festgestellt, dass der Bußgeldrichter dann, wenn er einen Terminsverlegungsantrag abgewiesen hat → weiter lesen…