LSG Hessen entscheidet über Anspruch auf erhöhten Regelbedarf nach SGB II im einstweiligen Rechtsschutz

Das hessische Landessozialgericht in Darmstadt hat in dem Verfahren L 9 AS 43/06 ER L 9 AS 43/06 ER am 11.04.2006 über einen Antrag auf Gewährung eines um mindestens 19% erhöhten Regelbedarfs nach dem SGB II wie folgt entschieden: → weiter lesen…