<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Rechtsanwalt Strafrecht Joachim Sokolowski, Fachanwalt für Sozialrecht &#187; Europa</title>
	<atom:link href="http://www.sokolowski.org/tag/europa/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.sokolowski.org</link>
	<description>Kanzleiseiten zu Strafverteidigung und mehr: Anwalt bloggt</description>
	<lastBuildDate>Sat, 21 Jan 2012 17:37:38 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.3.1</generator>
		<item>
		<title>Europaweite Ahndung von Verkehrsdelikten</title>
		<link>http://www.sokolowski.org/strafrecht/europaweite-ahndung-von-verkehrsdelikten/366/</link>
		<comments>http://www.sokolowski.org/strafrecht/europaweite-ahndung-von-verkehrsdelikten/366/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 14 Jul 2008 06:29:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Joachim Sokolowski</dc:creator>
				<category><![CDATA[- Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[OWiG]]></category>
		<category><![CDATA[2008]]></category>
		<category><![CDATA[ahndung]]></category>
		<category><![CDATA[Alkohol]]></category>
		<category><![CDATA[Änderung]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesrat]]></category>
		<category><![CDATA[Bussgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Europa]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Rotlicht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.sokolowski.org/blog/?p=366</guid>
		<description><![CDATA[<p>Der Bundesrat hat am 04. Juli 2008 Stellung zu einem europäischen Richtlinienvorschlag zur europaweiten Verfolgung von bestimmten Verkehrsdelikten genommen. Geplant ist, Geschwindigkeitsübertretungen, Trunkenheit im Straßenverkehr, Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes und Rotlichtverstöße grenzüberschreitend zu verfolgen. Ein elektronisches Verfahren für den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten soll der Ermittlung des Fahrzeughalters dienen. Der Bundesrat teilte die Auffassung der Kommission, die Durchsetzung der geltenden Rechtsvorschriften auch bei ausländischen Fahrern sei ein besonders wirksames Instrument zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Eine Notwendigkeit für den geplanten europaweiten multilateralen Halterdatenaustausch bestehe allerdings nur dann, wenn den inländischen Behörden ausschließlich das Kennzeichen vorliegt. Ist die Identität des Fahrers bekannt, erübrigt <a href="http://www.sokolowski.org/strafrecht/europaweite-ahndung-von-verkehrsdelikten/366/">weiter lesen...</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat hat am 04. Juli 2008 Stellung zu einem europäischen Richtlinienvorschlag zur europaweiten Verfolgung von bestimmten Verkehrsdelikten genommen. Geplant ist, Geschwindigkeitsübertretungen, Trunkenheit im Straßenverkehr, Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes und Rotlichtverstöße grenzüberschreitend zu verfolgen. Ein elektronisches Verfahren für den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten soll der Ermittlung des Fahrzeughalters dienen.<span id="more-366"></span><br />
Der Bundesrat teilte die Auffassung der Kommission, die Durchsetzung der geltenden Rechtsvorschriften auch bei ausländischen Fahrern sei ein besonders wirksames Instrument zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.<br />
Eine Notwendigkeit für den geplanten europaweiten multilateralen Halterdatenaustausch bestehe allerdings nur dann, wenn den inländischen Behörden ausschließlich das Kennzeichen vorliegt. Ist die Identität des Fahrers bekannt, erübrigt sich der Datenaustausch. Sinnvoll sei er daher nur bei Geschwindigkeits- und Abstands-, Gurtpflicht- und Rotlichtverstößen. Der Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten solle jeweils über eine zentrale nationale Kopfstelle &#8211; in Deutschland das Kraftfahrzeugbundesamt &#8211; erfolgen.<br />
Außerdem sollte vorrangig nicht der Halter, sondern der verantwortliche Fahrer ermittelt werden. Die grundsätzliche Halterhaftung ohne Beachtung des Opportunitätsprinzips lehnt der Bundesrat ab &#8211; sie stehe nicht im Einklang mit dem Recht auf ein faires Verfahren.<br />
Ebenfalls keine Notwendigkeit bestehe für den vorgeschlagenen europaeinheitlichen Deliktsbescheid. Schon jetzt könne zum Beispiel ein Bußgeldbescheid europaweit zugestellt werden.<br />
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Erleichterung der grenzübergreifenden Durchsetzung von Verkehrssicherheitsvorschriften<br />
Bundesrats Drucksache 230/08 (Beschluss) Quelle: <a href="http://www.bundesrat.de/DE/presse/pm/2008/099-2008.html"  target="_blank"> Bundesrat</a></p>
<small style="text-color:#cccccc;">Copyright &copy; 2012 by <strong><a href="http://www.sokolowski.org" >Rechtsanwalt Strafrecht Joachim Sokolowski, Fachanwalt für Sozialrecht</a></strong> J. Sokolowski</small><hr/>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.sokolowski.org/strafrecht/europaweite-ahndung-von-verkehrsdelikten/366/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>EU-weite Überwachung von Bewährungsauflagen</title>
		<link>http://www.sokolowski.org/strafrecht/eu-weite-uberwachung-von-bewahrungsauflagen/327/</link>
		<comments>http://www.sokolowski.org/strafrecht/eu-weite-uberwachung-von-bewahrungsauflagen/327/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 11 Dec 2007 07:05:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Joachim Sokolowski</dc:creator>
				<category><![CDATA[- Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Änderung]]></category>
		<category><![CDATA[Bewährung]]></category>
		<category><![CDATA[Bewährungsauflage]]></category>
		<category><![CDATA[BMJ]]></category>
		<category><![CDATA[EU]]></category>
		<category><![CDATA[Europa]]></category>
		<category><![CDATA[StGB]]></category>
		<category><![CDATA[StPO]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.sokolowski.org/blog/strafrecht/eu-weite-uberwachung-von-bewahrungsauflagen/327/</guid>
		<description><![CDATA[<p align="justify">Am 7. Dezember haben sich die EU-Justizminister auf eine künftige EU-weite Überwachung von Bewährungsauflagen geeinigt.</p> <p align="justify">Ziel des im Januar 2007 gemeinsam von Deutschland und Frankreich initiierten Rahmenbeschlusses ist es, die Zusammenarbeit bei der grenzüberschreitenden Überwachung von Bewährungsstrafen, zur Bewährung ausgesetzten Reststrafen und alternativen Sanktionen zu verbessern.</p> <p align="justify">„In einem Europa der offenen Grenzen mit mobilen Menschen wollen wir grenzüberschreitend die Resozialisierung von Verurteilten fördern, Rückfälle verhüten und damit Opfer besser schützen. Der rasche Abschluss der Verhandlungen zeigt, dass europaweit großes Interesse an einer grenzüberschreitenden Bewährungsüberwachung besteht“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. „Eine erfolgreiche Resozialisierung verhindert neue Straftaten und ist <a href="http://www.sokolowski.org/strafrecht/eu-weite-uberwachung-von-bewahrungsauflagen/327/">weiter lesen...</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Am 7. Dezember haben sich die EU-Justizminister auf eine künftige EU-weite Überwachung von Bewährungsauflagen geeinigt.</p>
<p align="justify">Ziel des im Januar 2007 gemeinsam<span id="more-327"></span> von Deutschland und Frankreich initiierten Rahmenbeschlusses ist es, die Zusammenarbeit bei der grenzüberschreitenden Überwachung von Bewährungsstrafen, zur Bewährung ausgesetzten Reststrafen und alternativen Sanktionen zu verbessern.</p>
<p align="justify">„In einem Europa der offenen Grenzen mit mobilen Menschen wollen wir grenzüberschreitend die Resozialisierung von Verurteilten fördern, Rückfälle verhüten und damit Opfer besser schützen. Der rasche Abschluss der Verhandlungen zeigt, dass europaweit großes Interesse an einer grenzüberschreitenden Bewährungsüberwachung besteht“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. „Eine erfolgreiche Resozialisierung verhindert neue Straftaten und ist damit der beste Opferschutz für die Zukunft. Eine Strafe oder ein Strafrest kann zur Bewährung ausgesetzt werden, um dem Straftäter unter staatlicher Aufsicht eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft und ein straffreies Leben in Freiheit zu ermöglichen. Als Hilfestellung dazu gibt es während der Bewährungszeit regelmäßig Auflagen und Weisungen, ein Bewährungshelfer kann dem Betroffenen zur Seite gestellt werden. Für Straftäter, die ihren Lebensmittelpunkt nach einer Entlassung oder einer Verurteilung auf Bewährung nicht im selben Staat haben, in dem sie verurteilt wurden und/oder im Vollzug saßen, brauchen wir dieses neue Rechtsinstrument“, erläuterte die Bundesjustizministerin.</p>
<p align="justify">Der Rahmenbeschluss soll sicher stellen, dass jemand, der beispielsweise in Deutschland zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, in Frankreich leben und arbeiten kann, ohne dass dadurch die Wirkung der verhängten Bewährungsmaßnahmen beeinträchtigt wird. Die Mitgliedstaaten verpflichten sich im Rahmenbeschluss, als Aufenthaltsstaat die Verurteilung einer Person ohne größere Formalitäten anzuerkennen und die verhängten Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen zu überwachen. Der jeweilige Mitgliedstaat soll die Auflagen und Weisungen so behandeln, als wären sie von einer eigenen Behörde erlassen worden.</p>
<p align="justify">Der Beschluss der Justizminister zielt auch darauf ab, zu vermeiden, dass Gerichte bei Angeklagten mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland entweder erst gar keine Bewährungsmaßnahmen auferlegen oder aber gleich eine Haftstrafe ohne Bewährung aussprechen, nur um zu vermeiden, dass der Verurteilte durch Rückkehr zu seinem gewöhnlichen Aufenthalt letztlich sanktionslos bleibt, weil eine Überwachung von Auflagen und Weisungen bislang nicht grenzüberschreitend erfolgt.</p>
<p align="justify">Nach geltendem Recht besteht keinerlei Möglichkeit, Bewährungsmaßnahmen eines in Deutschland Verurteilten im Ausland zu überwachen und deren Einhaltung zu kontrollieren. Die regelmäßig auf die Person des Täters abgestimmten Maßnahmen wie beispielsweise eine Therapieauflage, die Beiordnung des Bewährungshelfers oder das Kontaktverbot mit bestimmten Personen gehen im Ausland bislang ins Leere.</p>
<p align="justify">„Hat ein Gericht in Deutschland einem Drogenabhängigen eine Therapie auferlegt, können wir heute nicht sicherstellen, dass die Therapie fortgeführt wird, wenn der Verurteilte in seinen ausländischen Heimatstaat zurückkehrt. Ein Rückfall, der mit der Therapie gerade verhindert werden soll, wird damit umso wahrscheinlicher. Hier setzt die grenzüberschreitende Bewährungsüberwachung an: Künftig soll der Täter in seinen Heimatstaat oder den Staat zurück kehren können, in dem er seinen Lebensmittelpunkt hat, ohne negative Folgen für seine Wiedereingliederung befürchten zu müssen“, sagte Zypries.</p>
<p align="justify">Sind Folgeentscheidungen wie ein Widerruf der Bewährung oder Straferlass zu treffen, so sieht der Rahmenbeschluss vor, dass diese regelmäßig vom Aufenthaltsstaat getroffen werden sollen. Damit trägt er die Verantwortung für den weiteren Verlauf der Überwachung der Maßnahmen und auch für die eventuelle Vollstreckung der Strafe nach einem Widerruf.</p>
<p><a href="https://ssl.bmj.de/enid/89198693f4e871ef5251fec4c298cf43,d78c966d6f6465092d09093a09636f6e5f6964092d0934383434/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html"  title="BMJ" target="_blank">Quelle: Bundesjustizministerium</a></p>
<small style="text-color:#cccccc;">Copyright &copy; 2012 by <strong><a href="http://www.sokolowski.org" >Rechtsanwalt Strafrecht Joachim Sokolowski, Fachanwalt für Sozialrecht</a></strong> J. Sokolowski</small><hr/>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.sokolowski.org/strafrecht/eu-weite-uberwachung-von-bewahrungsauflagen/327/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>2</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>

