Aufwendungen für heterologe künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig

Das Niedersächsische Finanzgericht hatte mit Urteil vom 5. Mai 2010 entschieden, dass wegen einer inoperablen Sterilität des Ehemannes verursachte Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung der Ehefrau mit Fremdsamen steuermindernd als außergewöhnliche Belastungen im Sinne des § 33 Einkommensteuergesetz (EStG) anzuerkennen sind – Az: 9 K 231/07 .
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Keine Zusammenveranlagung für eingetragene Lebenspartnerschaften

Das Niedersächsische Finanzgericht hat in seinem Urteil vom 28.04.2010 in dem Verfahren 2 K 380/09 die Klage eines Partners einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, die das Ziel der steuerrechtlichen Zusammenveranlagung verfolgte, als unbegründet zurückgewiesen. → weiter lesen…