Tischfußball ist Sport und deshalb gemeinnützig

Die Förderung des Tischfußballs in der Form des wettkampfmäßigen Drehstangen-Tischfußballs ist gemeinnützig, weil es sich um Förderung des Sports i.S. des § 52 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 AO handelt. → weiter lesen…