Mit Beschluß vom 10. Oktober hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in den Verfahren 11 B 1587/11.T und 11 B 1834/11.T die aufschiebende Wirkung der Klagen verschiedener Anwohner aus Rüsselsheim und Offenabch gegen den Planfeststellungsbeschluß insoweit angeodnet, als dass mit dem angefochtenen Planfeststellungsbeschluß planmäßige Flüge zwischen 23.00 Uhr und 5.00 Uhr zugelassen wurden.
→ weiter lesen…


