In seiner Entscheidung vom 7. März 2006 hat der BGH sich in dem Verfahren 1 StR 379/05 mit der Frage des Vermögensschadens beim Betrug durch Fondsanlagen befasst.
Der Bundesgerichtshofs hat in seiner Entscheidung folgendes ausgeführt:
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Betruges in fünf Fällen sowie wegen Anstiftung zur Untreue zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt.
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