Am 4. März 2010 wurden die Änderungen der Richtline zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch → weiter lesen…
// Joachim Sokolowski // Rechtsanwalt Strafrecht // Fachanwalt für Sozialrecht // Neu-Isenburg // |
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Am 4. März 2010 wurden die Änderungen der Richtline zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch → weiter lesen… Seit dem 1. Januar 2010 soll eine Mindestmenge von 14 Fällen pro Jahr die Voraussetzung dafür sein, dass ein Krankenhaus (weiterhin) Früh- und Neugeborene versorgen darf. → weiter lesen… Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss am 18. April 2006 beschlossene Richtlinie zu Auswahl, Umfang und Verfahren bei Qualitätsprüfungen im Einzelfall nach § 136 Abs. 2 SGB V (Qualitätsprüfungs-Richtlinie) wurde am 21. Juli 2006 im Bundesanzeiger Nr. 135 S 5141 veröffentlicht.
Die Richtlinie lautet wie folgt: |
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