Empfängnisregelung und Schwangerschaftsabbruch

Am 4. März 2010 wurden die Änderungen der Richtline zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch → weiter lesen…

Mindestmenge für die Versorgung von Früh- und Neugeborenen

Seit dem 1. Januar 2010 soll eine Mindestmenge von 14 Fällen pro Jahr die Voraussetzung dafür sein, dass ein Krankenhaus (weiterhin) Früh- und Neugeborene versorgen darf. → weiter lesen…

Weitergabe von maschinenlesbaren Daten der Krankenhaus-Qualitätsberichte

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in einer Pressemitteilung Vorwürfe von verschiedenen Patientenorganisationen zurückgewiesen, nach denen er angeblich die Weitergabe von maschinenlesbaren Daten → weiter lesen…

Qualitätsprüfungsrichtlinie des G-BA

Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss am 18. April 2006 beschlossene Richtlinie zu Auswahl, Umfang und Verfahren bei Qualitätsprüfungen im Einzelfall nach § 136 Abs. 2 SGB V (Qualitätsprüfungs-Richtlinie) wurde am 21. Juli 2006 im Bundesanzeiger Nr. 135 S 5141 veröffentlicht.

Die Richtlinie lautet wie folgt:
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