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In Inhabergeführten Einraum-Gaststätten in Rheinland-Pfalz darf zunächst weiter geraucht werden

Das Rheinland-pfälzisches Nichtraucherschutzgesetz tritt am 15. Februar 2008 in Kraft, nach einer Entscheidung des VGH Rheinland-Pfals darf aber in kleinen betreibergeführten Gaststätten vorläufig weiter geraucht werden. → weiter lesen…

Auswirkungen des Rauchverbotes in Gaststätten

Mit den Auswirkungen des in manchen Bundesländern bereits eingeführten und für weitere Bundesländer geplanten Rauchverbots in Gaststätten befasst sich eine Studie mit dem Titel → weiter lesen…