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Der Angeklagte, der barfuß war, trat mindestens fünf Mal von oben auf die rechte Kopfseite seines Opfers und traf diesen in Höhe der Schläfe.
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// Joachim Sokolowski // Rechtsanwalt Strafrecht // Fachanwalt für Sozialrecht // Neu-Isenburg // |
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Eine Kopfnuss ist keine gefährliche Körperverletzung. Dies hat der BGH in seinem Beschluss vom 11. Januar 2011 (4 StR 450/10 ) festgestellt und u.a. folgendes ausgeführt: → weiter lesen…
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