Bedingter Tötungsvorsatz bei Tritten gegen den Kopf?

Entscheidung des Bundesgerichtshofes
Der Angeklagte, der barfuß war, trat mindestens fünf Mal von oben auf die rechte Kopfseite seines Opfers und traf diesen in Höhe der Schläfe.
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Körperteile des Täters sind kein gefährliches Werkzeug

Entscheidung des Bundesgerichtshofes

Eine Kopfnuss ist keine gefährliche Körperverletzung. Dies hat der BGH in seinem Beschluss vom 11. Januar 2011 (4 StR 450/10 ) festgestellt und u.a. folgendes ausgeführt: → weiter lesen…

Der beschuhte Fuß, ein gefährliches Werkzeug

Entscheidung des Bundesgerichtshofes
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 15.09.2010 in dem Verfahren 2 StR 395/10 erneut Ausführungen zum “beschuhten Fuß” als gefährliches Werkzeug bei der gefährlichen Körperverletzung gemacht:

Die Revision ist begründet. → weiter lesen…

Reizgas, ein gefährliches Werkzeug?

Entscheidung des Bundesgerichtshofes
Ein gefährliches Werkzeug im Sinne von § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist ein solches, das nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im Einzelfall geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen zuzufügen; diese Merkmale müssen vom Vorsatz des Täters umfasst sein (Fischer, StGB, 57. Aufl., § 224 Rn. 9, 13).
In dem Verfahren 3 StR 338/10 hat der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 28.08.2010) mit der Begründung, das Landgericht habe seinem Urteil keine Ausführungen zu den Vorstellungen des Täters über die möglichen Folgen seiner Reizgasbenutzung gemacht, das angefochtene Urteil aufgehoben. → weiter lesen…