Eine Kopfnuss ist keine gefährliche Körperverletzung. Dies hat der BGH in seinem Beschluss vom 11. Januar 2011 (4 StR 450/10 ) festgestellt und u.a. folgendes ausgeführt: → weiter lesen…
// Joachim Sokolowski // Rechtsanwalt Strafrecht // Fachanwalt für Sozialrecht // Neu-Isenburg // |
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Eine Kopfnuss ist keine gefährliche Körperverletzung. Dies hat der BGH in seinem Beschluss vom 11. Januar 2011 (4 StR 450/10 ) festgestellt und u.a. folgendes ausgeführt: → weiter lesen…
In seinem Beschluss vom 5. August 2010 in dem Verfahren 2 StR 335/10 weist der BGH darauf hin, dass die Nichtanwendung von § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB im Falle des Einsatzes eines Teppichmessers als Drohmittel durch das Landgericht rechtsfehlerhaft sei → weiter lesen… BGH, Beschluss vom 08.02.2006 – 2 StR 575/05
Ein Schlüsselbund kann je nach Art der Verwendung ein gefährliches Werkzeug im Sinne von § 177 Abs. 4 Nr. 1 StGB sein. Sein Einsatz zur Drohung ist aber dann nicht kausal für eine sexuelle Nötigung, wen die Geschädigte die Drohung erst nach Abschluss der erzwungenen Handlung bemerkt. |
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