Das Hessische Landessozialgericht hat in seinem Urteil vom 18.03.2010 in dem Verfahren L 3 U 134/08 festgestellt, dass die Körperreinigung und der Weg dorthin innerhalb des Wohnhauses nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. → weiter lesen…


