Gesundheitsreform: Änderungen zum 1. April 2007

Unter anderem sind im Rahmen der sogenannten Gesundheitsreform zum 1. April 2007 folgende Änderungen in Kraft getreten:

Gesetzliche Krankenversicherung

1.

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird eine neue Versicherungspflicht für bislang Nichtversicherte eingeführt. Diese betrifft Personen, die keinen Krankenversicherungsschutz haben und entweder zuvor gesetzlich versichert waren oder die noch gar keine Absicherung im Krankheitsfall hatten. Das selbe gilt für die Pflegeversicherung.
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